Stadt Rödermark lockert weiter

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(Symbolfoto: Pixabay)

Auf der Basis der hessischen Corona-Schutzverordnung plant auch Rödermark ab der kommenden Woche weitere Öffnungsschritte. Wie diese Schritte im Einzelnen aussehen, darüber werden sich die Bürgermeister der Kreiskommunen am nächsten Dienstag verständigen.

Fest steht aber, dass die Kitas ab dem 5. Juli einen „eingeschränkten“ Regelbetrieb aufnehmen können. Auch wird es leichter, öffentliche Veranstaltungen zu organisieren und auf die Bühnen zu bringen. Das bedeutet, dass es auch für die städtischen Kultureinrichtungen Lockerungen oder Öffnungen geben wird – allerdings unter Auflagen. So wird an der Maskenpflicht in Innenräumen bis zum Sitzplatz festgehalten. Die Maskenpflicht auf allen öffentlichen Plätzen – und somit auch auf den Bahnhofsvorplätzen – soll aber aufgeboben werden.

Über allem steht der Appell zu einem verantwortungsvollen Verhalten in der Pandemie. Jede Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere (vor allem Risikopersonen) keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt. Es wird weiterhin empfohlen, überall dort Masken zu tragen, wo Abstände nicht eingehalten werden können.

(Text: PM)

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