RP führt Konsultation zu Tagebau in Schaafheim durch

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(Symbolfoto: Capri23auto auf Pixabay)

Im Planfeststellungsverfahren zum Quarzsandtagebau Schaafheim führt das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt ab dem heutigen Donnerstag eine Online-Konsultation durch. Diese ersetzt eine mündliche Erörterung, die aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie nicht möglich ist. Die Firma Höfling hatte davor beim RP als zuständiger Bergbehörde die Erweiterung der Sandgewinnung und die Änderung des Bestands durch einen Rahmenbetriebsplan beantragt.

Der Antrag mit allen für eine Entscheidung relevanten Unterlagen lag im vergangenen Jahr bei den Gemeinden Schaafheim und im Markt Großostheim (Unterfranken/Bayern) zur Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit aus. Die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen werden anschließend in der Regel in Anwesenheit der Antragstellerin persönlich erörtert. Nach dem Planungssicherstellungsgesetz vom vergangenen Jahr kann diese mündliche Erörterung durch eine Online-Konsultation ersetzt werden.

Bei der Online-Konsultation zum Quarzsandtagebau Schaafheim haben alle Einwenderinnen und Einwender sowie die sonstigen zuständigen Stellen nun bis einschließlich 14. Juli Gelegenheit, sich über eine spezielle Plattform noch einmal zu äußern und ihre Argumente mit der Firma Höfling auszutauschen. Auf dieser Internetseite, die – genau wie Erörterungen in Präsenz – nicht öffentlich ist, können die Teilnahme-Berechtigten Diskussionsbeiträge einstellen, lesen und kommentieren.

Das Regierungspräsidium hat diejenigen, die nach der Offenlage der Pläne 2020 fristgerecht Einwände erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, über die Online-Konsultation bereits informiert und ihnen die Zugangsdaten zur Verfügung gestellt. Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die sich jedoch nicht entsprechend geäußert haben, können per E-Mail an bergaufsicht@rpda.hessen.de oder schriftlich beim RP (Dezernat Bergaufsicht, Lessingstraße 16-18, 65189 Wiesbaden) die Zugangsdaten beantragen. Hierfür müssen sie ihre Betroffenheit in geeigneter Weise glaubhaft machen.

(Text: PM)

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