Frankfurt: Für Starkregenereignisse ist die Kanalisation nicht ausgelegt

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(Symbolfoto: PublicDomainPictures auf Pixabay)

Am Dienstag, 29. Juni, kam es in Frankfurt und weiten Teilen von Hessen zu Unwettern mit Starkregen. Ein besonderer räumlicher Schwerpunkt lag im Süden und Nordwesten des Frankfurter Stadtgebiets. Auswertungen zeigen, dass Regenereignisse mit einer derartigen Intensität statistisch seltener als einmal in 100 bis 200 Jahren auftreten.

Für diese außergewöhnlichen Wassermassen sind die Gullys, die Fallrohre der Gebäude sowie das öffentliche Kanalnetz nicht ausgelegt. Das anfallende Wasser fließt dann entsprechend dem Geländegefälle und den baulichen Hindernissen über die Oberfläche ab. Zusätzlich kann es an einzelnen Kanalschächten dazu kommen, dass Wasser austritt und Schachtabdeckungen hochgedrückt werden, weil das Kanalnetz durch die kurzfristig anfallenden hohen Wassermassen überlastet wird.

Die Kanalisation ist entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik für Niederschlagsereignisse dimensioniert, die statistisch alle drei bis fünf Jahre auftreten. Das Kanalnetz der Stadt Frankfurt kann also viel Wasser aufnehmen und ableiten. Aber bei seltenem Starkregen kommt es an seine Grenzen. Um die anfallenden Wassermassen fassen zu können, müssten die Rohre und die unterirdischen Auffangbecken wesentlich größer sein. Da das technisch aufgrund der Platzverhältnisse und wirtschaftlich nicht umzusetzen ist, muss das Wasser bei solchen Starkregen oberirdisch abfließen. An Lösungen, wie das noch besser als bisher geschehen kann, arbeitet die Stadt.

Aber auch Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen etwas tun: Indem sie die Vorsorge gegen Rückstau und oberirdische Überflutung bei Starkregenereignissen bereits beim Bau berücksichtigen und bei Bestandsgebäuden entsprechende Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Aufmauerungen vor Kellerfenstern und Treppenabgängen vorsehen.

Der Schutz gegen Rückstau aus dem Kanalnetz bis zur Straßenoberkante ist seit mehr als 100 Jahren technischer Standard beim Anschluss an ein Kanalnetz. Er wird in der Entwässerungssatzung (§ 8) geregelt und liegt in der Verantwortung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Neben den wasserreichen Ereignissen der letzten Tage kann ein Rückstau auch durch andere Situationen ausgelöst werden wie beispielsweise durch Verstopfungen im Kanal oder durch defekte Anschlussleitungen. Dann kann das Wasser in das Erdreich am Haus drücken und so durch die Kellerwand, Lichtschächte oder den Boden in den Keller eindringen.

Weitere Informationen zum Thema Grundstücksentwässerung und Rückstausicherung finden Sie auf der Webseite der Stadtentwässerung Frankfurt am Main unter http://www.stadtentwaesserung-frankfurt.de/services/entwaesserung sowie zum Thema Starkregen auf der Webseite des Umweltamtes der Stadt Frankfurt am Main.

(Text: PM)

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