Kinderfreizeitbonus für Familien mit geringem Einkommen

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(Symbolfoto: Pixabay)

Als sogenannten Freizeitbonus erhalten Familien mit geringem Einkommen vom Staat im August eine Einmal-Zahlung in Höhe von 100 Euro pro Kind. Damit wollen Bund und Länder die Langzeitfolgen der Einschränkungen im Bildungs- und Freizeitbereich für Kinder und Jugendliche während der Corona-Pandemie abmildern.

Der Kinderfreizeitbonus wird an Familien mit kleinem Einkommen von der Familienkasse ausgezahlt. Für Empfänger von SGB II-Leistungen sowie Bezieher von Kinderzuschlag wird der Kinderfreizeitbonus im August 2021 automatisch ausgezahlt.

Wird für im Haushalt lebende Kinder im August kein Kinderzuschlag, aber Wohngeld oder Sozialhilfe nach dem SGB XII gezahlt, ist für die Auszahlung ein Antrag bei der Familienkasse zu stellen. Der Antrag auf Kinderfreizeitbonus ist auf der Internetseite der Familienkasse unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus abrufbar. Der Antrag ist per Post an die Familienkasse Darmstadt, Groß-Gerauer-Weg 7, 64295 Darmstadt oder per E-Mail an Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de zu übermitteln.
Für Fragen wurde die kostenlose Servicenummer 0800/4 5555 43 eingerichtet.

(Text: PM)

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