LaDaDi passt Allgemeinverfügung an Infektionsgeschehen an

58
(Symbolfoto: Freepik)

Erst am Freitag, 20. August, ist im LaDaDi eine Allgemeinverfügung in Kraft getreten, die bei einer Inzidenz größer als 35 weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus vorsieht: 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet): In Restaurants, Fitnessstudios, Hallenbädern, Sporthallen, Spielhallen, bei körpernahen Dienstleistungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Alle nicht vollständig Geimpften oder Genesenen brauchen einen negativen Test. Das gilt auch für Kinder ab sechs Jahren. Die 3G-Regel gilt auch im kulturellen Bereich und bei Veranstaltungen im Innenbereich unabhängig der Teilnehmerzahl. Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene müssen bei touristischen Übernachtungen bei Anreise und zweimal wöchentlich einen negativen Test vorweisen.

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Maßnahmen, muss ab Inzidenzen größer als 50 in Gedrängesituationen eine medizinische Maske getragen werden. Weiter wird die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen im Freien auf 500 und in Innenräumen auf 250 begrenzt. Die modifizierte Allgemeinverfügung tritt am Dienstag, 24. August, in Kraft.

(Text: PM LaDaDi)

Hinterlasse eine Antwort

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Name bitte hier reinschreiben