Die Allgemeinverfügung zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus im Landkreis Groß-Gerau vom 4. September wird ab dem 16. September, 0 Uhr, aufgehoben.
Ab diesem Zeitpunkt gilt allein die neue Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen (wir haben berichtet). Anlass dafür sind die Entscheidungen des hessischen Corona-Kabinetts, die die Landesregierung am Dienstag bekanntgegeben hat.
Der Kreis hatte seine Allgemeinverfügung Anfang dieses Monats erlassen, weil bei den Neuinfektionen die 7-Tages-Inzidenz über 100 gestiegen war. Allerdings ist diese Inzidenz ab Donnerstag, 16. September, in Hessen nicht mehr der Maßstab für Corona-Regeln. Vielmehr werden Hospitalisierungsinzidenz und die Auslastung der Intensivbetten in den Kliniken wesentliche Indikatoren; aus den jeweiligen Werten ergeben sich zwei hessenweite Eskalationsstufen. Diese Werte werden nicht für einzelne Kreise ermittelt.
(Text: PM Kreis Groß-Gerau)
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