Darmstädter Krisenstab befasst sich mit neuer Corona-Schutzverordnung

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(Symbolfoto: Pixabay)

Der Covid-19-Krisenstab der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich in seiner Sitzung mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes und der neuen seit heute gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen befasst.

Darin werden unter anderem die Vorgaben, wie mit an Covid-19 erkrankten Schulkindern und Kindergartenkindern umzugehen ist, präziser dargestellt (die Vorgaben sind am Schluss dieser Meldung detailliert aufgeführt). Weitere Themen waren der künftig geltende Relevanzwert, der sich aus den Neuaufnahmen von Covid-19-Patienten in die Normal- und Intensivstationen sowie aus der bisher bereits berücksichtigten Sieben-Tage-Inzidenz zusammensetzt.

„Bei der Sieben-Tage-Inzidenz haben sich die Zahlen sowohl für Darmstadt als auch für Hessen insgesamt erfreulicherweise stabilisiert; das ist eine positive Entwicklung. Dagegen steigen die Zahlen auf den Covid-Stationen der Krankenhäuser besorgniserregend an“, erklärte Oberbürgermeister Jochen Partsch. „Deshalb wiederhole ich meinen dringenden Appell an die Bürgerinnen und Bürger: Bitte nutzen Sie die vielen Möglichkeiten, die im Augenblick angeboten werden, sich impfen zu lassen. Es ist der beste und sicherste Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf und Sie schützen zusätzlich jene, die sich noch nicht impfen lassen können – die Kinder unter zwölf Jahren.“

Das Gesundheitsamt meldete für Mittwoch, 15. September, 36 neu laborbestätigte Covid-19-Fälle; die Sieben-Tage-Inzidenz beträgt aktuell 109,9. Nach wie vor sind die Inzidenzwerte am höchsten im Ballungsgebiet Rhein-Main und in den kreisfreien Städten, wobei Darmstadt unter diesen weiterhin die geringste Inzidenz hat. Da die Inzidenz in Darmstadt zuletzt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 gelegen hat, wurde die am 8. September verkündete Allgemeinverfügung entsprechend dem Hessischen Eskalationskonzept außer Kraft gesetzt. Der Hospitalisierungswert lag am Mittwoch bei 2,51.

Auf Normal- und Intensivstation befinden sich im Klinikum 16 (6), im Elisabethenstift 4 (2) und im Alice-Hospital 2 (0) sowie in den Kinderkliniken zwei Patientinnen und Patienten mit Covid-19. Wie das Klinikum mitteilt, sind in ganz Hessen derzeit 155 Intensivbetten Covid-bedingt belegt; wenn die Zahl 200 erreicht ist, wird das Land neue Regelungen treffen.
Das Impfzentrum, das noch bis 24. September geöffnet ist, immunisiert derzeit rund 500 Menschen täglich, darunter sind 100 Erstimpfungen. Die Darmstädter Hausärzte und -ärztinnen nehmen im Tagesschnitt 200 Impfungen vor. In der laufenden Impfaktionswoche gibt es am Donnerstag, 16. September, im Impfzentrum ein ganztägiges Angebot mit dem Wirkstoff von Johnson und Johnson sowie am Freitag, 17. September, einen Familientag in Zusammenarbeit mit den Lilien.

Die Eltern von Schul- und Kindergartenkindern haben nach wie vor einen sehr großen Beratungsbedarf. Im Schnitt erreichen das Gesundheitsamt täglich bis zu 1500 Anrufe mit Fragen zur Dauer der Quarantäne sowie den Möglichkeiten des Freitestens. Laut Schulamt wurden in der ersten Woche nach den Ferien im Amtsbezirk 86 positive PCR-Tests bei Schülerinnen und Schülern gemeldet, in der zweiten Woche sank die Zahl auf 49. Die Quarantäne gilt in der Regel für das betroffene Kind und den unmittelbaren Sitznachbarn. Sie wird nun auch in den Kitas angewandt, wo ebenfalls in zahlreichen Einrichtungen Einzelfälle auftraten. Die Quarantäne dauert 14 Tage, sie kann durch Freitesten für betroffene Kinder nach sieben Tagen, für Sitznachbarn nach fünf Tagen und für Haushaltsangehörige nach zehn Tagen beendet werden.

Regeln für Kinder entsprechend seit heute gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen

Maskenpflicht (medizinische Maske) gilt

– in Schulgebäuden (bspw. in Gängen oder Treppenhäusern), aber nicht am Sitzplatz

– nicht im Freien, beim Schulsport (und beim Pausenbrot)

– am Sitzplatz jedoch in den zwei Wochen nach den Ferien, in den 14 Tagen nach einer bestätigten Infektion in der Klasse/im Kurs, bei einem größeren Ausbruchsgeschehen in der Schule

– keine Maskenpflicht in der Kita

– Teilnahme am Präsenzunterricht in der Schule nur für 3G (Ausnahme Abschlussprüfungen)

Testungen zweimal, in den Präventionswochen dreimal wöchentlich

– bei nachgewiesener Infektion in der Klasse: 14 Tage tägliche Testungen für die übrige Klasse

– regelmäßige Dokumentation der Schülertests im Testheft gilt auch als Negativnachweis in der Freizeit, bspw. im Kino oder Restaurant. Testheft bleibt auch bei Fehlzeiten oder in den Ferien gültig. Kinder unter sechs Jahren und Kinder bis zur Einschulung brauchen keinen Negativnachweis.

Infizierte müssen für 14 Tage in Quarantäne, ebenso ihre Haushaltsmitglieder, aber: Infizierte Kinder unter sechs Jahren und Kinder vor der Einschulung sowie Schüler können sich ab dem 7. Tag der Infektion mit einem PCR-Test freitesten, Haushaltsangehörige (Kinder/Geschwister) von Infizierten frühestens am 10. Tag (wegen der Inkubationszeit)

– im Falle einer PCR-bestätigten Infektion wird nicht mehr pauschal die ganze Klasse/Gruppe in Quarantäne geschickt, sondern nur noch enge Kontaktpersonen (z.B. Sitznachbarn). Für alle anderen gilt: 14 Tage tägliche Tests und Maske auch am Platz

– die engen Kontaktpersonen (Sitznachbarn) können sich ab dem fünften Tag nach Feststellung der Infektion freitesten lassen

– Geimpfte und Genesene sind grundsätzlich von der Quarantäne befreit

– Nur für nicht geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche mit Covid-Symptomen (Fieber, Husten, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns) besteht in der Schule und in der Kita ein Betretungsverbot; diese können sich jedoch freitesten.

(Text: PM Wissenschaftsstadt Darmstadt)

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