Regeln zur vorzeitige Quarantäneentlassung für Schüler*innen und Kitakinder

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(Symbolfoto: Ewa Urban auf Pixabay)

Schüler*innen und Kitakinder des Hochtaunuskreises, die sich als Kontaktpersonen in Quarantäne befinden, können sich ab dem fünften Tag der Quarantäne über den kostenlosen (Bürger-) Antigen-Schnelltest vorzeitig aus der Quarantäne freitesten lassen.

„Kinder und Jugendliche haben lange Zeit unter den Einschränkungen der Pandemie zurückgesteckt“, betonten Landrat Ulrich Krebs und Gesundheitsdezernent Thorsten Schorr unisono. Es sei eine absolut hohe Priorität, den Schüler*innen den Präsenzunterricht weiter zu ermöglichen. Die Regelung der Freitestung aus der Quarantäne, über die kostenlosen (Bürger-) Antigen-Schnelltestungen zu regeln, sei daher absolut zu begrüßen.

Unter Zugrundelegung der im Kreis erworbenen Erfahrungen in Bezug auf Infektionsketten in Schulen und Kitas und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) zur vorzeitigen Beendigung von Absonderungsentscheidungen, gelten ab sofort folgende Regeln:

– Enge Kontaktpersonen in Schulen und Kitas müssen sich unverzüglich häuslich absondern (Quarantäne).
– Der erste volle Tag der Quarantäne ist der Tag des letzten Kontaktes zum bestätigten COVID-19-Fall. Ab diesem Tag wird gezählt, bis die Anzahl an Tagen der Quarantänedauer erreicht ist (volle Tage).
– Die regelmäßige Dauer der Quarantäne beträgt zehn Tage.
– Die Kontaktpersonen in Schulen und Kitas können sich jedoch am fünften Tag nach dem letzten Kontakt mit der Covid-19 infizierten Person mittels eines (Bürger-) Antigen-Testes vorzeitig von der Quarantäne befreien.

Bei Kontaktpersonen in Schulen und Kitas ohne SARS-CoV-2 typischen Symptomen gilt somit folgendes:

– Die Kontaktpersonen in Schulen und Kitas können sich am fünften Tag nach dem letzten Kontakt mit der infizierten Person mittels eines kostenlosen (Bürger-) Antigen-Testes vorzeitig von der Quarantäne befreien.
– Dieser negative Nachweis mittels qualitativ hochwertigen (Bürger-)Antigen-Schnelltests muss dem Gesundheitsamt übermittelt werden, an PCR-Schule@hochtaunuskreis.de.
– Oben genannte Regelungen erfolgen in Absprache mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI).
– Die bisherige Regelung, dass ein PCR- Test für Schüler*innen und Kitakinder notwendig ist, um vorzeitig aus der Quarantäne entlassen zu werden, ist damit (bis auf weiteres) hinfällig.
– Die STIKO (Ständige Impfkommission) empfiehlt die Impfung gegen das Corona-Virus ab dem Alter von 12 Jahren. Die Impfung kann über die Hausärzte oder das Impfzentrum des Hochtaunuskreises erfolgen.

Öffnungszeiten Impfzentrum des Hochtaunuskreises:
Täglich (auch Samstag & Sonntag): 8 bis 18 Uhr

Adresse: Impfzentrum des Hochtaunuskreises
Am Grünen Weg 1 (ehemaliges Hewlett-Packard Gebäude)
61352 Bad Homburg vor der Höhe

(Text: PM Hochtaunuskreis)

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