Poolwasser ist Abwasser

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(Symbolfoto: Pixabay)

Aus aktuellem Anlass – der Herbst hat auch kalendarisch begonnen, die Badesaison ist zu Ende – weist die Wasserbehörde des Kreises Groß-Gerau auf die richtige Entsorgung von Poolwasser hin.

Auch wenn das Wasser im Gartenpool dank Filter und Zusatzstoffen die ganze Badesaison über klar geblieben ist, sollte beim Ablassen des Wassers einiges beachtet werden. Gerade im Hessischen Ried ist die korrekte Entsorgung von Poolwasser vor/nach der Badesaison oder nach der Beckenreinigung besonders wichtig, um Bodenbelastungen auszuschließen, betont die Behörde.

Aus diesem Grund hat sie ein entsprechendes Merkblatt zusammengestellt. Diesem ist Folgendes zu entnehmen: Das Poolwasser ist als Abwasser zu betrachten, denn darin finden sich Verunreinigungen durch die Badenden (Schweiß, Creme, Haare) und durch den Einsatz chemischer Zusatzstoffe. Daher ist der gesamte Poolinhalt der öffentlichen Abwasserkanalisation zuzuführen. Gegebenenfalls sind Absprachen mit den Betreibern der Kläranlage nötig – etwa, wenn das Becken mit chemischen Reinigungsmitteln gesäubert wird. Die Mailadressen für die Kontaktaufnahme mit den Kreiskommunen (Kläranlagenbetreibern) finden sich ebenfalls auf dem Merkblatt.

Eine gezielte Versickerung des Poolwassers im eigenen Garten ist nicht zulässig. Ausnahme: wenn im Rahmen des Betriebs nur chlorhaltige Desinfektionsmittel eingesetzt wurden und der Aktivchlorgehalt 0,05 mg/l nicht überschreitet.

Das Merkblatt ist auf der Homepage des Kreises unter folgendem Link zu finden: https://www.kreisgg.de/umwelt/wasser-und-bodenschutz/abwasser/.

(Text: PM Kreis Groß-Gerau)

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