Frankfurter Ordnungsamt verbietet mehrere Corona-Proteste

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(Symbolbild: Martin Sanchez auf Unsplash)

Die Versammlungsbehörde im Ordnungsamt Frankfurt am Main hat am Dienstag, 7. Dezember, vier angemeldete coronakritische Versammlungen untersagt. Grund hierfür sind festgestellte, umfangreiche Auflagenverstöße bei vorhergehenden, thematisch gleichen Versammlungen, zuletzt am vergangenen Wochenende.

Angemeldet wurden Versammlungen von Dienstag, 7. Dezember, bis Freitag, 10. Dezember. Unter dem Motto „Schutz der Kinder vor der Corona-Schutzimpfung“ wollen täglich 500 Teilnehmende von 18 bis 21.30 Uhr durch die Frankfurter Innenstadt ziehen. Die Versammlungsanmelderin ist hierbei identisch zu den an den letzten drei Samstagen stattgefundenen Protesten. Bei diesen Versammlungen, speziell aber bei der zuletzt am Samstag, 4. Dezember, stattgefundenen Demonstration, mussten umfangreiche Auflagenverstöße festgestellt werden. So hielten sich circa 50 Prozent der Teilnehmenden nicht an die durch das Ordnungsamt verfügten Auflagen zu Mindestabständen und dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Wegen dieser erheblichen und fortgesetzten Auflagenverstöße wurde die Versammlung letztlich durch die Polizei aufgelöst.

Auch bei den nun angemeldeten Versammlungen ist ein kollektives Nichteinhalten jeglicher Corona-Schutzvorschriften sowie entsprechender behördlicher Auflagen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Bei der Gegenüberstellung der beiden kollidierenden Grundrechte aus Artikel 2 und Artikel 8 GG wiegt somit das öffentliche Interesse am Schutz der Bevölkerung vor der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus schwerer als das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, sodass die nun angemeldeten Versammlungen zu untersagen waren.

(Text: PM Stadt Frankfurt)

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