Offenbach: Einkaufen mit 2G-Bändchen bis Mitte Februar weiterhin möglich

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Stadt-Bändchen für 2G-Nachweis - die Farbe wechselt alle zwei Tage. (Foto: Stadt Offenbach)

Auf große Nachfrage stößt weiterhin das Offenbacher 2G-Bändchen für den Einkauf in der Innenstadt. An der zentralen Ausgabestelle am Stadthof (neben der Löwen-Apotheke) erhalten geimpfte oder genesene Kunden ein Armbändchen, mit dem sie dann einkaufen gehen können, ohne in jedem Geschäft erneut ihren Nachweis prüfen lassen zu müssen.

„Das Offenbacher 2G-Bändchen erleichtert vielen Kundinnen und Kunden den Einkauf in unserer Innenstadt und am Wilhelmplatz“, berichtet Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke, „deshalb haben wir die Aktion nun ein weiteres Mal bis vorerst 13. Februar verlängert.“
Die Stadt rief die Aktion Mitte Dezember kurzfristig ins Leben, nachdem das Land Hessen, basierend auf bundesweiten Absprachen, die 2G-Regelung im Einzelhandel eingeführt hatte. „Im Trubel des Vorweihnachtsgeschäftes wurden täglich bis zu 1.000 Bändchen ausgegeben“, so OB Schwenke. Nach Weihnachten ist es ferienbedingt zwar ruhiger geworden, die Nachfrage stieg in den letzten Tagen jedoch wieder an. Auch die Anfragen im Rathaus zeigen, dass die Aktion weiterhin von vielen Menschen begrüßt wird.

Farbwechsel der Bändchen dreimal wöchentlich

Kostenlos erhältlich sind die Armbändchen im Ladenlokal der Eisdiele „Venezia“ am Stadthof zwischen Löwen-Apotheke und ADAC. Geöffnet ist montags bis samstags von 10 bis 19 Uhr. Dreimal wöchentlich – montags, mittwochs und freitags – wechselt die Farbe der Bändchen. Diesem Farbwechsel folgend ist jedes Bändchen maximal zwei Tage gültig (die erste Farbe für Montag und Dienstag, die zweite Farbe für Mittwoch und Donnerstag, die dritte Farbe für Freitag und Samstag). Wenn das Band abgerissen wird, verliert es seine Gültigkeit. Kundinnen und Kunden müssen sich dann ein neues Bändchen zum Einkaufen holen und sich erneut ausweisen.

Um ein Bändchen zu erhalten, müssen Geimpfte ihren gelben Impfpass oder ein digitales Impfzertifikat vorlegen. Genesene benötigen einen offiziell ausgestellten Genesenen-Nachweis. Zusätzlich müssen alle Kunden ihren Personalausweis vorzeigen. Andere Ausweisdokumente werden nicht akzeptiert.

Erleichterung der Kontrollen

„Das Bändchen ist viel schneller kontrolliert als Personalausweis und Impfnachweis. Unser Angebot unterstützt damit nicht nur Kundinnen und Kunden, sondern auch den Handel, weil die Kontrolle erleichtert und der Einkauf damit wieder vereinfacht wird“, sagt OB Schwenke. Gemäß den Vorgaben des Landes darf die Aktion nur in einem klar abgegrenzten Gebiet und nur für den Einzelhandel (nicht für die Gastronomie) stattfinden: In Offenbach ist das der Bereich der Fußgängerzone sowie der Wilhelmsplatz.

Die Bändchen werden im eigenen Offenbach-Design produziert, um eine Nachahmung zu erschweren. Durch den regelmäßigen Farbwechsel und den eigenen Print soll Missbrauch vorgebeugt werden. Welche Farbe aktuell zum Einkaufen gültig ist, kann der Einzelhandel täglich online auf www.offenbach.de/stadtbaendchen überprüfen. Die jeweils neue Farbe wird dort immer montags, mittwochs und freitags eingestellt.

2G-Nachweise weiterhin bereithalten

Mit den Stadt-Bändchen wird der Einkauf in der Offenbacher Fußgängerzone und in den Geschäften rund um den Wilhelmsplatz erleichtert. Dennoch sind Einzelhändler weiterhin verpflichtet, sich bei Zweifeln 2G-Nachweise vorlegen zu lassen. Dementsprechend müssen Kundinnen und Kunden auch mit dem Stadtbändchen ihre Nachweise beim Betreten der Läden vorzeigen, wenn dies gefordert wird.

Organisiert wird die Aktion von der Wirtschaftsförderung der Stadt Offenbach in Zusammenarbeit mit der Offenbacher Stadtmarketinggesellschaft mbH (OSG).

(Text: PM Stadt Offenbach)

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