„Die Städte und Gemeinden brauchen einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen, der es ihnen ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten.“ Mit dieser Forderung wurde Mitte 2021 eine Städteinitiative gegründet, der sich Frankfurt gerne anschließt.
„Dies gibt uns die Gelegenheit mit anderen Städten gemeinsam unsere Interessen im Sinne der Mobilitätswende auch beim Bund einzufordern“, erklärt Stadtrat Stefan Majer. Die verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen sind hier sehr eng und sehen eine Anordnung nur bei erhöhtem Gefährdungspotential vor. Mit der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankerten Straßenverkehrsgesetzänderung wurde ein erster Schritt erreicht.
Die Kommunen haben immer noch nicht die Möglichkeit zu entscheiden, wann und wo Geschwindigkeiten flexibel und ortsbezogen angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss endlich überall über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist.
Regelgeschwindigkeit von Tempo 40
„Weitere Änderungen der Rahmenbedingungen im Sinne von zusätzlichen kommunalen Entscheidungsmöglichkeiten sind nötig. Im Rahmen der Städteinitiative werden wir uns gemeinsam mit dem Städtetag hierfür einsetzen. Die weitergehenden Festlegungen aus dem Frankfurter Koalitionsvertrag im Sinne einer Regelgeschwindigkeit von Tempo 40 auf allen Grundnetzstraßen verfolgen wir selbstverständlich weiter,“ betont Majer.
Die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ wird durch 70 Städte und Gemeinden unterschiedlichster Große unter Beteiligung des Deutschen Städtetages getragen. Darunter Köln, Düsseldorf, Hannover und Leipzig. In Hessen nehmen etwa Darmstadt, Marburg und Friedberg an der Initiative teil.
(Text: PM Stadt Frankfurt)
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