RP Darmstadt zieht positive Bilanz bei den neuen Lebensmittelkontrollen („Zwei-Behörden-Prinzip“)

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(Symbolfoto: congerdesign auf Pixabay)

2021 kam in Hessen erstmals ein neues Kontrollkonzept zur Überwachung von zugelassenen Lebensmittelbetrieben vollständig zur Anwendung. Die neuen Vorgaben für die amtliche Lebensmittelkontrolle wurden durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Nachgang zur Schließung der Firma Wilke im Herbst 2019 in Kraft gesetzt.

Das neue Kontrollkonzept soll das Verbraucherschutzniveau in Hessen weiter verbessern und sieht im Kern vor, dass zugelassene Lebensmittelproduktionsbetriebe nicht mehr nur alleine von den kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden, sondern in bestimmten Abständen und risikobasiert gemeinsam mit den Regierungspräsidien nach dem Zwei-BehördenPrinzip überprüft werden.

Zur Umsetzung dieser Vorgaben hatte das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) im Laufe des Jahres 2020 drei neue Planstellen mit in der Lebensmittelüberwachung tätigen Tierärztinnen und Tierärzten besetzt. Seit dem 1. Januar 2021 ging das Konzept dann die vollständige praktische Umsetzung. Das RP zieht nun nach dem ersten Jahr eine positive Bilanz. Die neuen Regelungen haben sich bewährt.

Kontrolltätigkeit trotz pandemiebedingter Einschränkungen aufrechterhalten

Im zurückliegenden Jahr wurden insgesamt 231 Kontrollen in zugelassenen Lebensmittelbetrieben gemeinsam mit den kommunalen Veterinärbehörden der Landkreise und Städte durchgeführt. Alle Regelkontrollen fanden unangekündigt statt und umfassten sämtliche Betriebsbereiche, Räume und Tätigkeiten. Das RP hat seine Kontrolltätigkeit im gesamten Jahr trotz der pandemiebedingten Einschränkungen unter Beachtung der jeweils gültigen Schutzmaßnahmen durchgehend aufrechterhalten. „Die Pandemie darf nicht zu Lasten der Lebensmittelsicherheit gehen, daher darf es für die Lebensmittelkontrolle auch keinen Lockdown geben“, so der zuständige Dezernatsleiter Dr. Tobias Lackner.

Unangekündigt aufgesucht wurden unter anderem Be- und Verarbeitungsbetriebe für Fleisch, Fisch und Eier, Großküchen, Molkereien sowie Kühl- und Gefrierhäuser. In 47 Schlachtbetrieben wurde über das neue Kontrollkonzept hinaus, das eigentlich nur für den Bereich der Lebensmittelüberwachung gilt, immer auch der Tierschutz bei der Schlachtung mit überprüft. Hierzu wurden die Tierärztinnen und Tierärzte dann auch durch einen technischen Sachverständigen des RP unterstützt, der die eingesetzten Anlagen zur Elektrobetäubung der Schlachttiere kontrollierte. In den meisten Betrieben wurden kleinere bis mittelgradige Mängel bei der Einhaltung der hygienerechtlichen Anforderungen, des baulichen Zustands und der betrieblichen

Eigenkontrollmaßnahmen festgestellt, deren Abstellung dann durch die zuständigen kommunalen Veterinärbehörden überwacht werden konnte. Bei 16 Kontrollen (circa vier Prozent) mussten erhebliche lebensmittelrechtliche und in Schlachtbetrieben teilweise auch tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt werden. In diesen Betrieben waren zur Abstellung der Mängel dann Verfahren durch die kommunalen Veterinärbehörden einzuleiten. Im Falle von zwei Betrieben wurde durch das RP ein Entzug der Zulassung und bei einem weiteren Betrieb ein Ruhen der Zulassung verfügt. Bei drei Betrieben wurde ein Zulassungsantrag abgelehnt, da die lebensmittelrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt wurden.

Einheitliche Anforderungen an die Betriebe aufrechterhalten

Das mit dem neuen Kontrollkonzept eingeführte Zwei-Behörden-Prinzip bei der Überwachung zugelassener Betriebe stellt auch nach der Zulassung eines Betriebes sicher, dass landkreisübergreifend einheitliche Anforderungen an die Betriebe aufrechterhalten werden. Zur Gewährleistung eines landesweit angeglichenen Anforderungsniveaus stehen die drei hessischen Regierungspräsidien in einen ständigen und engen Austausch.

„Das neue Kontrollkonzept hat die Lebensmittelkontrolle in den hessischen Produktionsbetrieben nachhaltig und dauerhaft verbessert“, so die Bewertung von Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid.

Die Umsetzung des Kontrollkonzeptes wird durch das RP auch im Jahr 2022 fortgesetzt, um den Hygienestandard in zugelassene Lebensmittelbetrieben und den Tierschutz in Schlachtbetrieben kontinuierlich zu verbessern.

(Text: PM Regierungspräsidium Darmstadt)

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