Landespreis für die beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

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(Symbolfoto: SGENET auf Pixabay)

Seit 2016 zeichnet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration jährlich drei Unternehmen der privaten Wirtschaft mit dem Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen aus.

„Seit zwei Jahren zeigt uns die Pandemie, wie wichtig es ist, als Gesellschaft füreinander einzustehen. Das gilt auch und gerade dann, wenn es darum geht, anderen Teilhabe zu ermöglichen“, sagt Kai Klose Hessens Minister für Soziales- und Integration.

Ausgezeichnet werden können neben der Beschäftigung an sich auch besondere Maßnahmen und Aktivitäten der Unternehmen im Bereich der Ausbildung schwerbehinderter Menschen: „Denn Chancengleichheit beginnt schon vor dem eigentlichen Berufsleben in der Schul- und Berufsbildung“, so Klose. Arbeitgeber, die sich in diesem Bereich engagieren, ruft der Minister dazu auf, ihre Unterlagen einzureichen: „Wir freuen uns auch in diesem Jahr wieder auf viele aussagekräftige Bewerbungen!“

Die Preisträger des Hessischen Landespreises für die beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen erhalten neben einem Geldpreis in Höhe von 3.000 Euro eine Anerkennungsurkunde und die Berechtigung, sich öffentlich – beispielsweise in Kundenmitteilungen und Werbemaßnahmen – für drei Jahre auf den Preis zu berufen.

Bewerbung: Interessierte können sich hier informieren und bewerben. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 30. Juni 2022. Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Jury. Etwaige Rückfragen an landespreis-beschaeftigung@hsm.hessen.de.

(Text: PM Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)

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