Anerkennung von Bildungsabschlüssen internationaler Pflegefachpersonen beim RP Darmstadt auf Rekordniveau

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(Grafik: RP Darmstadt)

Neue landesweite Strukturen zur Durchführung von Nachqualifizierungs-/Anpassungsmaßnahmen

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat im Jahr 2021 erneut eine Steigerung der Anträge auf Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Pflegeberufen verzeichnet. So wandten sich 2563 internationale Pflegepersonen mit ihrer im Ausland erworbenen pflegeberuflichen Qualifikation an das Regierungspräsidium Darmstadt. Nach dem Höchststand im Jahr 2019 mit 2.439 Antragsverfahren konnte 2020 ein pandemiebedingter Rückgang der Antragseingänge registriert werden (1.871 Neuanträge).

Mit In-Kraft-Treten des Pflegeberufegesetzes zum 1. Januar 2020 und der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung ergeben sich derzeit auch Veränderungen im Bereich der Anerkennung von pflegeberuflichen Bildungsabschlüssen, die im Ausland erworben wurden. Bis zum Ende des Jahres 2021 wurden Anerkennungsanträge ausschließlich nach einer bundesgesetzlich geschaffenen Übergangsregelung nach den Bestimmungen des Krankenpflegegesetzes bearbeitet und entsprechende Anpassungsmaßnahmen (Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang mit Abschlussprüfung) durchgeführt. Nach dem Pflegeberufegesetz können diese Maßnahmen nun auch von Einrichtungen der stationären Langzeitpflege und der ambulanten Akut- und Langzeitpflege angeboten werden.
Der überwiegende Anteil von internationalen Pflegefachpersonen, die einen Anerkennungsantrag stellen, kommt aus einer Vielzahl unterschiedlicher Drittstaaten.

Zumeist wesentliche Unterschiede zur deutschen Pflegeausbildung feststellbar
(Grafik: RP Darmstadt)

Durch verschiedenen, länderbezogene Ausbildungsstrukturen, die sich deutlich von den deutschen Pflegeausbildungen unterscheiden, sind in den Qualifikationsprofilen der internationalen Pflegefachpersonen zumeist wesentliche Unterschiede zur deutschen Pflegeausbildung feststellbar. Wenn diese nicht durch eine einschlägige Berufserfahrung der Pflegefachpersonen ausgeglichen werden kann, besteht die Notwendigkeit, einen gleichwertigen pflegefachlichen Kenntnisstand zu erwerben, bevor die Berufserlaubnis in Deutschland erteilt wird. Aufgrund der deutlich überwiegenden Verfahrensausgänge, die mit einer Auflage (Anpassungsmaßnahme) enden, besteht derzeit ein hoher Bedarf an Angeboten zur Durchführung von Kenntnisprüfungen und Anpassungslehrgängen.

Durch das Pflegeberufegesetzes und mit den in Hessen geschaffenen Strukturen wird aktiv dem Engpass eines zu geringen Angebots an Anpassungsmaßnahmen begegnet.
Weitere Informationen zu Möglichkeiten der Anerkennung von pflegeberuflichen Bildungsabschlüssen, die im Ausland erworben wurden, können auf der Webseite des Regierungspräsidiums Darmstadt Dezernats 24.2 Pflege, Pflegefachberufe abgerufen werden.

Fragen richten Interessierte an pflegeberufe.ausland@rpda.hessen.de oder an das Pflegequalifizierungszentrum Hessen (PQZ Hessen), das Interessierte hier erreichen.

(Text: PM Regierungspräsidium Darmstadt)

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