Artenschutz: Vorsicht beim Kauf von Wildvögeln

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Stieglitz (Foto: DavidReed auf Pixabay)

Das Regierungspräsidium Darmstadt weist darauf hin, dass sehr viele Tier- und Pflanzenarten akut vom Aussterben bedroht sind. Daher sollte man etwa beim Kauf von Wildvögeln unbedingt auf einen Zucht-Nachweis achten.

Das Regierungspräsidium Darmstadt informiert über die Artenschutzbestimmungen, die für sehr viele gefährdete Tier- und Pflanzenarten gelten. Damit soll der illegale Handel mit aus der Natur entnommenen Tieren und Pflanzen bekämpft werden.

Das Washingtoner Artenschutzabkommen reguliert den internationalen Handel mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten und ist eines der bedeutendsten internationalen Naturschutzabkommen. Die geschützten Exemplare sind in den Anhängen zur Konvention gelistet. Etwa 5.600 Tierarten und 30.000 Pflanzenarten sind aktuell unter Schutz gestellt.
Seit vielen Jahren haben Naturschützer ein besonderes Augenmerk auf die europäische Vogelwelt, die durch Lebensraumzerstörung und illegalen Handel mit Wildvögeln massiv gefährdet ist. Auf der „Roten Liste“ stehen aktuell 43 Prozent der 259 regelmäßig in Deutschland brütenden heimischen Vogelarten, inklusive der in Deutschland ausgestorbenen Vogelarten. Das heißt, jede zweite Vogelart in Deutschland ist bedroht.

Sorge für den Erhalt der wild lebenden Vogelarten trägt die Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG vom 30. November 2009, die sich auch mit Schutzmaßnahmen bezüglich ihrer Lebensräume befasst. Alle europäischen Vogelarten sind grundsätzlich besonders geschützt. Zudem lässt sich aus der Bundesartenschutzverordnung und ihren Anhängen der Schutzstatus vieler europäischer Vogelarten entnehmen, darunter sind zahlreiche Vogelarten, die zusätzlichen strengen Artenschutz genießen (Anlage 1 zu Paragraf 7 Absatz 2 Bundesartenschutzverordnung), wie der Eisvogel, Weißstorch, Mittelspecht oder der Bienenfresser. Artgeschützte Wirbeltiere (Reptilien, Amphibien, Vögel, Säugetiere, Rundmäuler) sind mit Ausnahme der in Anhang 5 der Bundesartenschutzverordnung gelisteten Exemplare bei der zuständigen Artenschutzbehörde anzumelden. Dabei muss auch der Nachweis der legalen Herkunft in der erforderlichen Form vorgelegt werden, zum Beispiel eine Bescheinigung des Züchters. Wildvögel aus nicht legaler Herkunft finden sich etwa auf Vogelbörsen und Tierhändlern oder auf den Seiten verschiedener Verkaufsplattformen im Internet. Meist handelt es sich um einheimische Finken wie Stieglitze, Zeisige oder Dompfaffen, die für jeweils 80 Euro bis 170 Euro angeboten werden.

Angebote genau prüfen

Um zwischen seriösen und unseriösen Angeboten zu unterscheiden, sollten Text und die eingestellten Fotos genau geprüft werden. Ist das Angebot seriös, tragen die Vögel einen Artenschutzring: Wer Vögel züchtet, muss den frisch geschlüpften Küken geschlossene Metallringe über den Fuß ziehen. Der Durchmesser dieser Ringe ist für jede Vogelart genau festgelegt. Ausgewachsenen Tieren können sie nicht ohne Beschädigung bzw. Verletzungen nachträglich umgelegt werden – somit dienen sie als Zucht- Nachweis.

Das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Artenschutzbehörde bittet Vogelliebhaber, beim Kauf von Vögeln deren Herkunft genau zu prüfen und eventuelle Hinweise auf illegalen Handel mit Wildvögeln bei der zuständigen Naturschutzbehörde zu melden. Unter https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt/naturschutz/biologische-vielfaltartenschutz gibt es Informationen zum Artenschutz, verschiedene Melde/-Antragsformulare für artenschutzrechtliche Belange sowie die Kontaktdaten der für den Regierungsbezirk Darmstadt zuständigen Ansprechpartner, die gerne bei Fragen zum Artenschutz weiterhelfen.

Welche Wirbeltiere zu den geschützten Arten gehören, lässt sich im Internet unter https://www.wisia.de recherchieren. Hier gibt es auch Informationen, ob das betreffende Tier einen Schutzstatus hat.

(Text: PM Regierungspräsidium Darmstadt)

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