Rödermark: „Segmented Approach“ Thema der nächsten Sitzung des Stadtparlaments

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(Symbolfoto: Gerhard G. auf Pixabay)

Rödermark ist Teil des Schulterschlusses der betroffenen Städte, die sich gegen den erweiterten Probebetrieb für das „Segmented Approach“ genannte, neue Anflugverfahren des Flughafens Frankfurt/Main wehren, den die Fluglärmkommission (FLK) am 16. Februar beschlossen hat.

Eine gemeinsam abgestimmte Resolution der Kommunen Kommunen Neu-Isenburg, Heusenstamm, Rüsselsheim, Obertshausen, Dietzenbach, Seligenstadt, Rodgau, Rödermark,Egelsbach, Babenhausen, Erzhausen, Hainburg, Mainhausen, Schaafheim, Nackenheim, Bodenheim richtet sich gegen die Verlängerung des Probebetriebs und die Einführung des Flugverfahrens im Regelbetrieb und fordert den Abbruch des am 21. Februar begonnenen sogenannten „erweiterten Probebetriebs“.

„Auch in Rödermark nehmen die Belästigungen durch Fluglärm zu, so Bürgermeister Jörg Rotter. „Nicht nur die Zunahme von Anrufen und Nachrichten an mich zeugen davon. Die Werte der Untersuchungen der Fluglärmkommission nach den ersten Monaten Probebetrieb selbst sprechen eine eindeutige Sprache“, drückt Rotter sein Unverständnis ob der Entscheidung aus. „Lärmbelastungen, vor allem in der Nacht, haben zugenommen und sollen im verlängerten Probebetrieb nun deutlich zunehmen. Deshalb habe ich mit den Kollegen aus den an der Ausarbeitung einer gemeinsamen Resolution gearbeitet, die nun in den Gremien eingebracht wurde und sich entschieden gegen die Verlängerung und eine mögliche dauerhafte Einführung des Semented Approach wehrt. Auch rechtliche Mittel werden geprüft.“

Die bei Ostbetrieb und bei Westbetrieb betroffenen Städte haben einen Schulterschluss gegen den so genannten erweiterten Probebetrieb für einen Segmented Approach herbeigeführt.

Mit einer gemeinsam erarbeiteten Resolution, mit der sich nun die Stadt- und Gemeindeparlamente befassen sollen, verlangen sie den Abbruch des Probebetriebs und wenden sich gegen die Überführung dieser großflächigen Verteilung des Fluglärms in den Regelbetrieb.

Nach einem knapp einjährigen Probebetrieb des Segmented Approach hat die Frankfurter Fluglärmkommission (FLK) in ihrer letzten Sitzung am 16. Februar 2022 eine Erweiterung und Verlängerung des gekurvten Anflugverfahrens beschlossen.

Diese Entscheidung stößt bei den betroffenen Gebietskörperschaften, die gegen den Beschluss der FLK gestimmt haben, auf großes Unverständnis. Denn bereits in der ersten Phase des Probebetriebs hat sich gezeigt, dass vor allem in den Nachtstunden etwa in Rüsselsheim-Bauschheim (12,7 dB(A)), Heusenstamm (4,0 dB(A)) und Neu-Isenburg Gravenbruch (1,6 dB(A)) deutliche Lärmerhöhungen registriert wurden. Die FLK gibt als Ziel eine spürbare Entlastung unterhalb der Anfluglinien des Parallelbahnensystems vor. Davon kann aber keine Rede sein. Der Dauerschallpegel sank beispielsweise in Offenbach lediglich um maximal 0,4 dB(A).

Zudem zeigte sich während des Probebetriebs, dass bei normaler Verkehrsstärke das gekurvte Anflugverfahren vermutlich kaum noch geflogen werden kann. Selbst im von Corona stark beeinflussten Sommer 2021 sank der prozentuale Anteil des Segmented Approach unterhalb von 2,5 % und blieb auch bis zum Ende des Jahres unterhalb dieser Grenze.

Warum also jetzt der Probebetrieb bis zum Ende dieses Jahres verlängert wurde, ist für die Mandatsträger der betroffenen Städte völlig unverständlich. Sämtliche Landungen in den Nachtstunden von 22 bis 5 Uhr sollen allein über den Segmented Approach abgewickelt werden, auch die Anflüge aus dem Norden. Wie das nach den bisherigen Eindrücken funktionieren soll, bleibt ein Geheimnis der Deutschen Flugsicherung und der FLK. Sollte es trotzdem gelingen, dann stehen vielen Anwohnerinnern und Anwohnern, die keinen Anspruch auf Schallschutzfenster hatten, laute Nächte bevor. Denn die Betroffenheiten machen sich jetzt schon bemerkbar, wenn Maschinen der Klasse „Heavy“ anfliegen und die Fenster mangels Belüftungseinrichtung nicht geschlossen gehalten werden können. Krankmachendes, nächtliches Aufwachen ist die Folge.

Nach Berechnungen des Umwelt- und Nachbarschaftshauses würde sich bei 90 % Segmented Approach in der Nacht zum Beispiel das „Kontrollgebiet“ mit einem nächtlichen Dauerschallpegel von 43 dB(A) – ein von der Weltgesundheitsorganisation WHO für bedenklich gehaltener Lärmpegel – bis auf den Neu-Isenburger Stadtteil Gravenbruch und auch auf weite Teile von Heusenstamm und Obertshausen ausdehnen.

Dies kann so nicht hingenommen werden. Deshalb sind die beteiligten Kommunen weiterhin entschieden gegen diese lärmverteilende Maßnahme. Um dem weiteren Probebetrieb und einer geplanten dauerhaften Einführung des Segmented Approach entgegenzutreten, haben sie eine gemeinsame Resolution ausgearbeitet und werden diese jetzt in die städtischen Gremien einspielen. Nun sollen alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden.

(Text: Pm Stadt Rödermark)