Ukraine-Flüchtlinge: Kreis Groß-Gerau empfiehlt vorsorgliche Röntgenuntersuchungen gegen Tuberkulose

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(Symbolfoto: toubibe auf Pixabay)

Alle aus der Ukraine geflüchteten Menschen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, müssen sich nach ihrer Ankunft so schnell wie möglich einer TBC-Röntgenuntersuchung unterziehen. Das regelt das Infektionsschutzgesetz.

Tuberkulose kommt in der Ukraine deutlich häufiger vor als hierzulande. In Deutschland erkranken laut Deutscher Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) im Jahresschnitt fünf von 100.000 Einwohner*innen an einer Tuberkulose, schreibt das Ärzteblatt. Anders in der Ukraine: Dort sind es laut der DGP rund 73 Fälle auf 100.000 Einwohner*innen. Insbe­sondere der Anteil von Patient*innen mit einer multiresistenten Tuberkulose sei mit 29 Prozent unter den Neudiag­nosen sehr hoch. Durch Früherkennung soll möglichen Ansteckungen vorgebeugt werden und natürlich auch die Behandlung von Betroffenen erleichtert werden.

Diejenigen Ukrainer*innen, die über die Erstaufnahmeeinrichtung Gießen – wo es an Personal für die TBC-Röntgenuntersuchung fehlt – in den Kreis Groß-Gerau kommen, werden in der Kreisklinik Groß-Gerau oder in einer radiologischen Gemeinschaftspraxis in Rüsselsheim am Main geröntgt. Auch die Menschen, die auf anderen Wegen im Kreisgebiet gelandet sind und vom Kreis Unterkünfte beschafft bekommen, werden gesundheitlich entsprechend versorgt und wie vorgeschrieben präventiv geröntgt.

Damit sind aber noch nicht alle Ukrainer*innen erfasst, denn viele von ihnen reisen selbständig ein und leben bei Verwandten, Freunden oder Bekannten in Deutschland, so auch im Kreis Groß-Gerau. Diesen Menschen ist es zwar nicht vorgeschrieben, aber der Kreis bittet auch sie darum, sich freiwillig vorsorglich auf Tuberkulose untersuchen und röntgen zu lassen. Wer Ukrainer*innen beherbergt, der möge seine Mitbewohner*innen auf die TBC-Untersuchung aufmerksam machen, empfiehlt das Kreisgesundheitsamt.

Wer nähere Informationen dazu braucht und jemanden zur Untersuchung anmelden möchte, kann sich per Mail ans Gesundheitsamt wenden: infektionsschutz@kreisgg.de. Mails dienen aktuell als bevorzugtes Kommunikationsmittel, da die telefonische Auslastung hoch ist. Wer keine Gelegenheit zu mailen hat, kann anrufen unter 06152/989-84215.

(Text: PM Kreis-Groß-Gerau)