Funktionsprüfung der Sirenen im Kreis Groß-Gerau

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(Symbolbild: Miguel a Amutio auf Unsplash)

Am Samstag, 30. April ab 11 Uhr wird es laut

Die routinemäßige Sirenenprobe im Kreis Groß-Gerau steht am Samstag, 30. April, an. Die Sirenenprobe erfolgt zweimal jährlich und dient zur Sensibilisierung der Bevölkerung sowie zur Überprüfung der Übertragungswege und der Funktionsfähigkeit der Sirenenanlagen. Sie ist ein wiederkehrender routinemäßiger Prozess. Das Ertönen der Sirenen an den Probetagen ist kein Grund zur Besorgnis, teilt die Gefahrenabwehr des Kreises Groß-Gerau mit.

In der aktuellen Situation mit allen möglichen Bedrohungsszenarien durch den Krieg in der Ukraine ist aber eine besondere Aufklärung gefragt, denn es vergeht kein Tag, an dem nicht während der Medienberichte aus dem ukrainischen Krisengebiet im Hintergrund die Sirenen wegen eines drohenden Fliegerangriffs zu hören wären. Aus diesem Grund weist der Fachbereich Gefahrenabwehr der Kreisverwaltung besonders darauf hin, dass es sich am 30. April nur um eine Sirenenprobe handelt und keine Gefahr besteht. Der Alarm steht in keinem Zusammenhang mit der aktuellen Ukraine-Krise.

Der eine Minute andauernde, auf- und abschwellende Heulton dient im Gefahrenfall zur Warnung der Bevölkerung, die damit aufgefordert ist, das eigene Verhalten auf die besondere Situation hin auszurichten und nähere Hinweise dem regionalen Rundfunk oder den Medien zu entnehmen. Der Warnton unterscheidet sich deutlich von dem möglichen zweiten Sirenensignal, einem zweimal unterbrochenen Dauerton von einer Minute Länge, mit dem der Feueralarm akustisch angezeigt wird.

In einigen Kommunen wird zudem ein drittes Sirenensignal mit der Bedeutung: Entwarnung ausgesendet werden. Es handelt sich dabei um einen einminütigen, ununterbrochenen Dauerton, der das Ende der besonderen Gefahrenlage signalisiert.

Die Sirenenprobe wird vorab durch eine Warn-Meldung über das elektronische Warnsystem hessenWARN bzw. KATWARN eingeleitet. Die Beendigung des Probebetriebs (Entwarnung) erfolgt an die Nutzer der hessenWARN-App als Information.

In einem Ernstfall warnt der Kreis Groß-Gerau parallel über die beiden Systeme (Sirenen + Apps).  Durch das Sirenensignal zur „Warnung der Bevölkerung“ in Kombination mit den Warn-Apps kann so schnell ein großer Empfängerkreis und somit ein hoher Multiplikationsfaktor erreicht werden.

Die Gefahrenabwehr des Kreises ruft dazu auf, sich die Warn-Apps von hessenWARN bzw. KATWARN auf die mobilen Endgeräte zu laden. „Teilen Sie die Warnungen und leiten Sie diese Ihren Freunden und Bekannten weiter“, so der Appell.

Weitere Informationen zur Warnung der Bevölkerung können dem Flyer der Gefahrenabwehr entnommen werden, der über die Kommunen an die Haushalte bereits verteilt wurde bzw. noch verteilt wird. Der Flyer ist auch mehrsprachig im Internet auf https://www.gg112.de/katastrophenschutz-einsatzplanung/ zu finden und kann dort als pdf-Datei heruntergeladen werden.

(Text: PM Kreis Groß-Gerau)