Kreis Offenbach: Kinder- und Jugendchöre können sich um Kulturförderpreis bewerben

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(Grafik: gustavorezende auf Pixabay)

Der Kulturförderpreis des Kreises Offenbach wird in diesem Jahr an Kinder- und Jugendchöre vergeben. Die Mehrheit der Chormitglieder soll jünger als 18 Jahre alt sein. Auch Schulchöre oder ähnliche können vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben.

Vorschlagsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises Offenbach. Die Bewerbung sollte eine Beschreibung und nähere Angaben zum Chor und dessen Mitgliedern enthalten sowie Beispiele des künstlerischen Schaffens, beispielsweise Aufnahmen und Videos. Voraussetzung ist, dass der Chor im Kreis Offenbach ansässig ist. Der Preis ist mit 3.070 Euro dotiert und kann geteilt werden. Die Preisverleihung erfolgt in einer öffentlichen Feierstunde.

Bewerbungen beziehungsweise Vorschläge sind bis spätestens 30. Juni an den Kreis Offenbach, Bereich Förderung des Ehrenamts, Sport und Kultur, Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach, E-Mail kultur@kreis-offenbach.de, einzusenden. Fragen beantwortet das Team der Kulturförderung, Telefon 06074/8180-1061. Die Ausschreibung ist auch im Internet unter www.kreis-offenbach.de/Kulturpreis-Kulturförderpreis-des-Kreises abzurufen.

Seit dem Jahr 1978 verleiht der Kreis Offenbach den Kulturpreis für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Heimatpflege, der Volkskunde, der Literatur und Musik sowie der Bildenden und Darstellenden Künste. Dieser Preis wird seit dem Jahr 1990 im jährlichen Wechsel mit dem Kulturförderpreis verliehen, der junge Menschen und solche, die sich am Beginn ihrer künstlerischen Laufbahn befinden, auszeichnet.

(Text: PM Kreis Offenbach)