Aktionstag zu Gleichstellung und Teilhabe am 5. Mai auch im Kreis Groß-Gerau

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(Symbolbild: Vitor Camilo auf Unsplash)

Zum 30. Mal gibt es dieses Jahr rund um den 5. Mai bundesweit Aktionen zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. In den vergangenen drei Jahrzehnten hat sich beim Thema Inklusion zwar bereits viel getan, aber in vielen Teilbereichen gibt es nach wie vor großen Handlungsbedarf.   

Das Thema Barrierefreiheit steht dieses Jahr im Fokus des Protesttages. Mit dem Motto „Tempo machen für Inklusion – Barrierefrei zum Ziel“ soll sie in das Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken. Jede Barriere verhindert die gesellschaftliche Teilhabe und individuelle Mobilität von Menschen mit Behinderung. Der Protesttag ist ein Aufruf an alle Bürger*innen, Barrieren sichtbar zu machen und Menschen mit Behinderung dabei zu unterstützen, sich für ihre Rechte einzusetzen.

Auch der Kreis Groß-Gerau setzt sich für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ein. Er hat bereits im Jahr 2011 die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen und im Anschluss zur Begleitung und Beratung des Inklusionsprozesses 2012 den Inklusionsbeirat des Kreises gegründet. Unter Mitwirkung aller Akteur*innen der Behindertenhilfe, der psychosozialen Versorgung und der Selbsthilfe ist im Jahr 2013 ein gemeinsames Leitbild zum lokalen Inklusionsverständnis entstanden.

Die Umsetzung des Leitbilds umfasst drei Handlungsfelder, die für die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe für alle Menschen als zentral erachtet wurden:

  • Gemeinsame Bildung und Betreuung von Anfang an – Bildungsteilhabe
  • Integrierte Ausbildung und Arbeit – Teilhabe am Arbeitsmarkt
  • Barrierefreies Gemeinwesen – Teilhabe in räumlicher und kommunikativer Hinsicht.
Menschen im Kreisgebiet eine selbstgestaltete Lebensführung ermöglichen

Ziel ist es, allen Menschen im Kreisgebiet eine selbstgestaltete Lebensführung zu ermöglichen. Dies ist unauflöslich mit der Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen – Bildung, Arbeit, Wohnen, Freizeit, Mobilität – verbunden. Eine selbständige Lebensführung bedeutet insbesondere auch selbständiges Wohnen in der angestammten Umgebung mit den bestehenden sozialen Kontakten. Daher bietet der Kreis Groß-Gerau unter anderem eine kostenfreie Wohnraumanpassungsberatung (WABe) an, um eine bedarfsgerechte Anpassung und Umgestaltung der Wohnung bei Bedarf zu erleichtern. Denn: Barrierefreiheit ist eine Grundbedingung für Inklusion, die allen gesellschaftlichen Gruppen zugutekommt.

Außerdem haben der Kreis und die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau mit dem Inklusionsbeirat die Entwicklung eines Leitfadens zur Umsetzung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum angestoßen. Der Leitfaden, an dessen Erstellung u.a. die kommunalen Bauämter beteiligt waren, soll Kommunen dabei helfen, die Barrierefreiheit vor Ort nach einem einheitlichen Standard gut umzusetzen, um damit die selbstbestimmte Mobilität von allen Menschen zu fördern. Der Leitfaden soll bis Sommer 2022 fertiggestellt sein.

Hintergrund

Zum 31. Dezember 2020 lebten 23.793 Menschen mit einem Schwerbehinderten-Ausweis im Kreis Groß-Gerau. Dies entspricht einem Anteil von 8,4 Prozent an der Bevölkerung im Kreis. Bei dieser Angabe sind allerdings diejenigen Menschen nicht erfasst, die kein Interesse an der versorgungsamtlichen Feststellung ihrer Schwerbehinderteneigenschaft haben bzw. deren Grad der Behinderung weniger als 50 ausmacht. Es ist also davon auszugehen, dass die Zahl der Menschen mit einer Behinderung höher ist als angegeben. Darüber hinaus profitieren aber alle Menschen von einer barrierefreien Umwelt.

Weitere Informationen zum Thema im Internet auf:

https://www.kreisgg.de/soziales/menschen-mit-behinderungen/inklusion/

https://www.kreisgg.de/familie/senioren/beratung-und-information/wohnraumanpassungsberatung/

(Text: PM Kreis Groß-Gerau)