Offenbach: Ukrainische Geflüchtete haben ab 1. Juni Anspruch auf Grundsicherung

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(Grafik: ELG21 auf Pixabay)

Das Sozialamt und die MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach bereiten den Rechtskreiswechsel von hilfebedürftigen Geflüchteten aus der Ukraine vor. Die Grundlage hierfür bildet ein Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts vom 27. April.

Der Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht noch bis zum 31. Mai 2022. Ab 1. Juni 2022 ändert sich voraussichtlich die Zuständigkeit für den Großteil der Geflüchteten durch die neue Gesetzeslage. Hilfebedürftige geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer, die erwerbsfähig sind, haben dann Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Für diese Leistungsberechtigte ist die MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach zuständig. Derzeit werden alle Vorbereitungen getroffen, um den Wechsel so reibungslos wie möglich gestalten zu können.

Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die vor dem 1. Juli 1956 geboren wurden, haben nach deutschem Recht das Rentenalter erreicht. Sie haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Leistungsberechtigte nach dem SGB XII erhalten weiterhin durch das Sozialamt finanzielle Unterstützung.

Leistungsübergang aus dem AsylbLG in das SGB II und SGB XII möglichst einfach gestalten

Für die Geflüchteten soll der Leistungsübergang aus dem AsylbLG in das SGB II und SGB XII möglichst einfach gestaltet werden. Alle Personen, die bis zum 1. Juni Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben, werden deshalb direkt von der MainArbeit oder dem Sozialamt angeschrieben und über die neue Leistung informiert, für die ein neuer Antrag zu stellen ist. Das Anschreiben enthält auch den jeweiligen Leistungsantrag.

Personen aus beiden Rechtskreisen haben Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Daneben besteht für Leistungsberechtigte nach dem SGB II Zugang zu Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie Weiterbildungen und Zugang zu den gesetzlichen Krankenkassen. Leistungsberechtigte nach dem SGB XII erhalten zukünftig über § 264 SGB V eine Krankenkassenkarte.

Für die Antragstellung bei der MainArbeit gibt es einen vereinfachten Kurzantrag in deutscher und ukrainischer Sprache. Dieser Antrag kann auf der Website des Jobcenters herunterladen werden: www.mainarbeit-offenbach.de/ukraine. Geflüchtete Personen, die sich in Offenbach neu anmelden, erhalten den Antrag ab Montag, 23. Mai 2022, bei ihrer Vorsprache im Bürgerbüro. Allen anderen wird er in den nächsten Tagen zugestellt werden.

Leistungsberechtigte nach dem SGB XII können sich den „Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ auch auf der Internetseite www.offenbach.de/sozialamt unter dem Abschnitt Downloads/Links herunterladen. Der Antrag ist auch über die Suchfunktion zu finden.

(Text: PM Stadt Offenbach)