Infektionsschutz im Kreis Bergstraße: Lebensmittelbelehrungen werden digital

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Symbolbild Händewaschen (Foto: thisispatrice auf Pixabay)

Bescheinigungen vom Gesundheitsamt können ab sofort auch online erworben werden

Der Kreis Bergstraße bringt die Digitalisierung seiner Dienstleistungen weiter voran: Ab sofort bietet das Gesundheitsamt Lebensmittelbelehrungen nach Paragraf 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auch komplett online an. Eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer solchen Belehrung, benötigt jeder, der gewerbsmäßig und regelmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt. Vor der Aufnahme einer solchen Tätigkeit, bei der man direkt oder indirekt mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, muss diese Belehrung absolviert werden. Auch Auszubildende, Praktikanten oder Aushilfen benötigen eine entsprechende Bescheinigung.

Hintergrund ist, dass Menschen durch den Verzehr von mit Krankheitserregern verunreinigten Lebensmitteln, an Lebensmittelvergiftungen oder -infektionen schwer erkranken können. Deshalb müssen Beschäftigte im Lebensmittelbereich Hygieneregeln und Vorsichtsmaßnahmen genau kennen. Auch müssen sie in der Lage sein, abschätzen zu können, wann sie ihre Tätigkeit aufgrund von bestimmten Krankheitssymptomen nicht mehr ausüben dürfen.

Interessierte können sich über die Webseite des Kreises Bergstraße unter folgendem Link für eine Online-Belehrung registrieren: https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/gesundheit-und-verbraucherschutz/lebensmittel-belehrung-ifsg/.

Die Online-Belehrung besteht aus einem Video, einem digitalen Merkblatt sowie einem Test. Zusätzlich zu dem neuen Onlineangebot werden Lebensmittelbelehrungen auch weiterhin in regelmäßigen Abständen in Präsenzform angeboten. Auch hierzu finden Sie unter dem angegebenen Link weitere Informationen.

(Text: PM Kreis Bergstraße)