Heusenstamm: Ärger mit Hundekot auf landwirtschaftlich genutzten Flächen

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(Symbolfoto: Pixabay)

Die Hinterlassenschaften von Hunden an vielen öffentlichen Stellen und Plätzen im Heusenstämmer Stadtgebiet sind derzeit wieder ein großes Ärgernis. Besonders für die hiesigen Landwirte stellt Hundekot auf ihren Flächen und Äckern ein großes Problem und natürlich auch eine Gefahr der Verunreinigung und Schädigung der Feldfrüchte dar.

Insofern erinnert die Stadtverwaltung erneut an die Verantwortung, die nun einmal mit der Haltung eines Hundes einhergeht. Die städtische Gefahrenabwehrverordnung sagt dazu, dass Hunde grundsätzlich von öffentlichen Rasenflächen, gärtnerisch gestalteten Anlagen und sonstigen Grün- und Verkehrsgrünanlagen fernzuhalten sind. Insbesondere auf Kinderspiel- und Bolzplätzen sowie auf landwirtschaftlich genutzten und geschützten Flächen sind Hunde tabu.

Hundehalter*innen verpflichtet Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu entsorgen

Generell sind Hundehalter*innen verpflichtet, den Kothaufen ihres Lieblings im öffentlichen Raum aufzunehmen und umgehend in den von der Stadt aufgestellten Hundestationen (Dog Stations) und Abfalleimern zu entsorgen. Hierbei handelt es sich also keineswegs um eine freiwillige Aufgabe, und entgegen anderslautender Gerüchte entbindet hiervon auch nicht die bereits gezahlte Hundesteuer. In diesem Zusammenhang sind die Hundehalter*innen und Führer*innen der Tiere auch zum Mitführen geeigneter Hilfsmittel (zum Beispiel Papier- oder Plastiktüten) für die Aufnahme und den Transport der Hinterlassenschaften verpflichtet. Sollte einmal eine Hundestation mit Kotbeuteln randvoll gefüllt sein, dann sollen die Beutel selbstverständlich nicht auf dem Boden vor der Hundestation oder in einiger Entfernung in der Landschaft landen, sondern es können überall die öffentlichen Abfalleimer oder auch die heimische Restmülltonne genutzt werden.

Hundehaltende und -führende sollten also immer genügend Behältnisse beim Gassi gehen dabeihaben, damit dieser Nachweis geführt werden kann. Flächendeckend stehen in Heusenstamm und Rembrücken insgesamt 43 Hundestationen zur kostenfreien Benutzung zur Verfügung. Das Erfordernis zusätzlicher Standorte wird fortlaufend geprüft. Eine Ordnungswidrigkeit liegt bereits dann vor, wenn den befugten Kontrollkräften der Ordnungsbehörden keine geeigneten Behältnisse vorzeigt werden können, und der Hundekot nicht in der genannten Weise in Abfallbehältnissen entsorgt wird.

In nächster Zeit werden vermehrt Kontrollen im Stadtgebiet stattfinden und Verstöße können in mit einem Bußgeld geahndet werden.

(Text: PM Stadt Heusenstamm)