Rauchverbot im Offenbacher Wald: Waldbrandgefahr durch Feuer und Funken

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(Symbolfoto: Pixabay)

Aufgrund der in den nächsten Wochen und Monaten zu erwartenden wärmeren Temperaturen appelliert die Stadt Offenbach vorsorglich an alle Bürgerinnen und Bürger, zum Schutz von Bäumen und Tieren im Wald weder zu rauchen noch dort oder in unmittelbarer Nähe ein Feuer im Freien anzuzünden. Weil jeder Funke brandgefährlich für Wald und Tiere sein kann, hat der Gesetzgeber das Rauchen, offenes Feuer oder Fackeln im Wald vom 1. März bis zum 31. Oktober grundsätzlich verboten. 100 Meter im Umkreis zum nächsten Wald und Forst darf kein brennender oder glimmender Gegenstand fallen gelassen werden. Das gleiche gilt für das Fortwerfen oder das unvorsichtige Handhaben eines solchen Gegenstandes.

Die Stadt Offenbach weist außerdem auf die Landschaftsschutzverordnung vom Regierungspräsidium Darmstadt vom 18. Januar 2013 hin. Danach ist das Lagern, Grillen oder Feueranzünden außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze grundsätzlich verboten.

Ein weiteres Verbot ist in Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 verankert: Danach ist es ganzjährig verboten, frei lebende Tiere zu beunruhigen, Pflanzenbestände ohne vernünftigen Grund zu beseitigen, Hecken, Gebüsche, Röhricht oder Schilfbestände wie auch die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen sowie nicht bewirtschafteten Flächen und an Wegrändern abzubrennen.

Die Stadt Offenbach appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger bei Feuer im Wald sofort die Feuerwehr unter 112 anzurufen und mit genauen Angaben zu informieren. Jeder ist verpflichtet zu löschen, sofern er hierzu ohne erhebliche eigene Gefahr in der Lage ist.

Eltern, Erziehungsberechtigte und Lehrer werden gebeten, die Kinder und Jugendlichen auf die Bedeutung des Waldes sowie auf die Gefahren der Brände hinzuweisen.

(Text: PM Stadt Offenbach)