Festnahmen und Durchsuchungen wegen des Verdachts der Sprengung eines Geldautomaten in Bad Homburg

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Schaden am Geldautomaten. (Foto: PP Westhessen)

In einem Ermittlungsverfahren der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, des Polizeipräsidiums Westhessen und des Hessischen Landeskriminalamtes (BAO effectus) haben Einsatzkräfte der Polizeidirektion Hochtaunus am 6. Mai zwei Beschuldigten wegen des Verdachts des versuchten Mordes, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des schweren Bandendiebstahls festgenommen.

Bei den festgenommenen Beschuldigten handelt es sich um zwei niederländische Staatsangehörige im Alter von 25 und 27 Jahren. Sie stehen im Verdacht, am 6. Mai in der Innenstadt in Bad Hamburg einen Geldautomaten eines Bankinstituts gesprengt und einen Geldbetrag von über 150.000 Euro aus dem Geldautomaten erbeutet zu haben. Zum Einsatz kam Festsprengstoff. An dem Gebäude entstand durch die Wucht der Explosion ein hoher Sachschaden. An der Tatortarbeit waren neben dem sachleitenden Staatsanwalt und Beamten der zuständigen Mordkommission auch Fachleute der Feuerwehr und Experten für Sprengtechnik und Spurensicherung des Hessischen Landeskriminalamtes beteiligt. Die Schadenshöhe ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Aufgrund der erheblichen Auswirkungen der für die Täter unkontrollierbaren Explosion inmitten von Bad Homburg be-steht auch der Anfangsverdacht des versuchten Mordes.

Im Rahmen des polizeilichen Fahndungskonzepts hat eine Polizeistreife die Verfolgung des hochmotorisierten Täterfahrzeugs aufgenommen. An der Zufahrt zur Bundesautobahn 661 durchbrach das Fahrzeug der Tatverdächtigen eine Polizeisperre, wurde jedoch durch sogenannte Stoppsticks zum Anhalten gebracht. Der 25-jährige Beschuldigte konnte nach einer kurzen Verfolgung zu Fuß im Nahbereich festgenommen werden und der erbeutete Geldbetrag im Fahrzeug sichergestellt werden. Die Festnahme des 27-jährigen Beschuldigten gelang im Rahmen der an-schließenden Fahndungsmaßnahmen. An den Einsatzmaßnahmen waren auch Kräfte der Bereitschaftspolizei und ein Polizeihubschrauber beteiligt. Nach einem weiteren Tatverdächtigen wird weiterhin gefahndet.

Auf Ersuchen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main fanden noch am 6. Mai Durchsuchungsmaßnahmen in den Niederlanden statt. Die von der niederländischen Polizei durchgeführten Maßnahmen erfolgten in Utrecht und in Amsterdam. Zu den Ergebnissen der Durchsuchungsmaßnahmen können derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen keine Auskünfte erteilt werden.

Die festgenommenen Beschuldigten wurden der Haftrichterin am Amtsgericht Frankfurt am Main vorgeführt, die über die Anordnung von Untersuchungshaft zu entscheiden hat.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, das Polizeipräsidium Westhessen und das Hessische Landeskriminalamt danken den niederländischen Behörden für die hervorragende Zusammenarbeit.

(Text: Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, des Polizeipräsidiums Westhessen und des Hessischen Landeskriminalamts)