Nach Auffahrunfall davongefahren: Polizei stoppt Autofahrer mit über 5 Promille in Kronberg

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(Symbolfoto: cocoparisienne auf Pixabay)

Infolge eines Auffahrunfalls, der sich am Mittwochnachmittag (10.) in Kronberg ereignete, kam eine Trunkenheitsfahrt ans Licht, deren Ausmaß auch die Polizei verwunderte.

Gegen 13.50 Uhr befuhr ein Autofahrer aus Schwalbach die Frankfurter Straße aus Richtung Hainstraße kommend in Fahrtrichtung Sodener Stock. Als der Mann an der Einmündung der Jacques-Reiss-Straße bei Rotlicht anhielt, fuhr ein nachfolgendes E-Dreirad gegen das Heck des Pkw. Nach einer kurzen Unterredung entfernte sich der Fahrer des E-Trike mit seinem Gefährt unerlaubt von der Unfallstelle. Der geschädigte Autofahrer verständigte die Polizei und teilte auch mit, dass der Unfallgegner nach Alkohol gerochen habe. Eine Streife konnte den E-Dreirad-Fahrer daraufhin in der Nähe seiner Wohnanschrift in Kronberg fahrend antreffen und anhalten. Bei der Kontrolle des 43 Jahre alten Mannes wurde auch ein Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab, dass der Kronberger mit einem Wert von über fünf Promille unterwegs gewesen war. Für einen genaueren Wert muss nun auf die Auswertung eines Bluttests gewartet werden, da die extreme Alkoholisierung das polizeiliche Atemalkoholtestgerät an seine technischen Grenzen brachte.

Erschreckenderweise sind Alkoholwerte wie dieser nicht so selten wie man vielleicht annehmen mag. Regelmäßig stellen die Beamtinnen und Beamten bei Verkehrskontrollen oder nach Unfällen Werte von über drei oder gar über vier Promille fest. In den letzten Wochen wurden im Hochtaunuskreis gar drei Fälle gezählt, in denen das Messgerät nur noch die Meldung für “über 5 Promille” anzeigen konnte. Bereits eine geringe Alkoholisierung kann Wahrnehmung und Reaktionsvermögen beeinträchtigen, was im Straßenverkehr, der stets höchste Aufmerksamkeit fordert, zu erheblichen Gefahren führen kann. So ist es im vorliegenden Fall allein dem Zufall zu verdanken, dass es zu keinem schlimmeren Unfallgeschehen kam und niemand körperlich zu Schaden gekommen ist.

Der 43-Jährige Unfallverursacher muss sich nun in einem Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten.

(Text: PM PP Westhessen)