Blauzungenkrankheit: Teile des Kreises Offenbach liegen in erweiterter Handelsrestriktionszone

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(Symbolfoto: BorgMattisson auf Pixabay)

Nach einem bestätigten Fall der Blauzungenkrankheit (Serotyp BTV-8) in einem rinderhaltenden Betrieb im Saarland, ist die bestehende Handelsrestriktionszone in Hessen erweitert worden. Sie umfasst nun auch weite Teile des Kreises Offenbach. Betroffen sind die Städte Dietzenbach, Dreieich, Langen, Neu-Isenburg und Rödermark, die Gemeinde Egelsbach sowie Teile der Städte Heusenstamm und Rodgau. Der Schritt ist eine Vorsorgemaßnahme, der vor allem den Schutz der Tierbestände sicherstellen soll.


Nur Wiederkäuer – zu denen neben Rindern, Schafen und Ziegen unter anderem auch Alpakas und Lamas zählen – sind für das Virus der Blauzungenkrankheit empfänglich. Für Menschen besteht keine Gefahr. Die Übertragung erfolgt nicht durch Kontakt mit erkrankten Tieren, sondern durch bestimmte Stechmückenarten. Zu den Symptomen können Fieber, Fressunlust, eine geschwollene Zunge sowie Lethargie und Bindehautentzündungen zählen. Die Blauzungenkrankheit ist anzeigepflichtig. Das Veterinäramt rät allen Halterinnen und Haltern dringend, den Insektenschutz für ihre Wiederkäuer zu überprüfen und die Tiere impfen zu lassen.

Für Tierhaltungen bringt die Ausweitung der Handelsrestriktionszone zudem besondere Transport- und Handelsregelungen mit sich. Wiederkäuer dürfen zum Beispiel nur aus der Zone herausgebracht werden, wenn ein entsprechender Impfnachweis oder ein Test auf das Virus vorliegt. Innerhalb der Sperrzone gibt es hingegen keine Beschränkungen. Auch sind Fleisch und Fleischerzeugnisse nicht reglementiert.

Mehr Informationen sowie eine Übersichtskarte der aktuellen Handelszonen sind auf der Themenseite www.kreis-offenbach.de/blauzungenkrankheit abrufbar.

(Text: PM Kreis Offenbach)