Kreis Groß-Gerau: Schärfere Auflagen in Geflügelhaltungen

48
(Symbolfoto: Alexas_Fotos auf Pixabay)

Mit einer Allgemeinverfügung reagiert der Kreis Groß-Gerau auf das hohe Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest auch im hiesigen Bereich.

„Seit Mitte Oktober 2021 gibt es in Deutschland wieder vermehrt Funde von infizierten Wildvögeln sowie erste Einträge bei Geflügel und gehaltenen Vögeln, vor allem, aber nicht nur im Norden der Republik“, sagte Amtstierärztin Dr. Katrin Stein. „Nähe Hessen in Rheinland-Pfalz sowie bei Erlangen in Bayern sind bereits Fälle gemeldet worden“, sagte sie. Nach einer Empfehlung des Friedrich-Loeffler-Instituts ordnet der Kreis nun ebenfalls verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen an.

Danach müssen in allen Geflügelhaltungen Desinfektionsmittel und Schutzkleidung bereitgehalten werden. Zudem muss dokumentiert werden, wer in den Geflügelhaltungen anwesend war. Mobile Geflügelverkäufer haben Datum und Uhrzeit des Verkaufes innerhalb des Kreises Groß-Gerau „mindestens sieben Tage vorab“ dem Kreis zu melden – ebenso ist das Mieten und Vermieten von Geflügel vorab dem Kreis unter Angabe von Zeitraum, Herkunft bzw. Bestimmungsort sowie Zahl der Tiere mitzuteilen. Außerdem müssen bei Geflügelschauen, Geflügelbörsen und –märkten an allen Ein- und Ausgängen Möglichkeiten bereitgehalten werden, um Schuhe zu desinfizieren.

„Sobald es die Lage erfordert, wird ein Aufstallpflicht angeordnet“, sagte Amtstierärztin Dr. Stein. Das bedeutet, dass dann aus Sorge vor der Geflügelpest Geflügelhalter ihre Tiere im Stall lassen müssen. Die aktuelle Allgemeinverfügung tritt am heutigen Dienstag, 16. November, in Kraft. Der Kreis hat sie, wie üblich, auf der Webseite des Kreises im Wortlaut veröffentlicht. Weitere Einschätzungen auch zum Risiko und zum Auftreten der Geflügelpest in Deutschland sind auf den Seiten des Friedrich-Loeffler-Instituts zu bekommen.

(Text: PM Kreis Groß-Gerau)

Hinterlasse eine Antwort

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Name bitte hier reinschreiben