Odenwaldkreis: Gesundheitsamt passt Verfahrensweise zur Kontaktaufnahme mit Infizierten an

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Symbolbild (Foto: Pixabay)

Wegen der stark steigenden Fallzahlen bei den Corona-Infektionen arbeiten fast alle Gesundheitsämter an der Belastungsgrenze. Nicht nur Kontaktpersonen, sondern selbst Infizierte können teilweise nicht mehr zeitnah informiert werden, was auch damit zusammenhängt, dass PCR-Tests erst sehr spät an die Gesundheitsämter gemeldet werden können.

Das Land Hessen hat deshalb bereits seit Längerem die Coronavirus-Schutzverordnung so angepasst, dass Personen, die positiv getestet sind, sich kraft der Verordnung grundsätzlich für 10 Tage abzusondern haben. Dies gilt bereits bei einem positiven Schnelltest, der dann nach aktuellem Stand mit einem PCR-Test abgeklärt werden muss. Ein etwaig positiver PCR-Test ist dann auch Grundlage für den Verdienstausfall, der beim Regierungspräsidium geltend gemacht werden kann.

Vergleichsweise dichter Kontakt zu Betroffenen

Bisher konnte das Gesundheitsamt des Odenwaldkreises einen vergleichsweise dichten Kontakt mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern aufrechterhalten. Aufgrund der derzeitigen Steigerung der Fallzahlen wird jedoch – wie in vielen anderen Landkreisen auch – weder immer zeitnah eine individuelle telefonische Kontaktaufnahme noch eine individuelle Beratung stattfinden können. Anrufe müssen stark verkürzt erfolgen, um möglichst viele Betroffene erreichen zu können.

Ab sofort gilt, dass das Gesundheitsamt den infizierten Personen, die ihm von den Laboren gemeldet werden, eine Mail oder einen Brief mit den nötigen Informationen zur Isolation und zur Freitestung schreibt. „Jeden anzurufen oder alle individuellen Umstände abzuklären, wie wir es bisher getan haben, ist angesichts der hohen Zahlen in der Omikron-Welle nicht mehr immer möglich. Dafür bitten wir um Verständnis“, so der zuständige Hauptabteilungsleiter Bernhard Hering. Die notwendigen Informationen sind auch auf der Homepage des Odenwaldkreises www.odenwaldkreis.de (Kachel „Positiver Corona-Test“) zu finden. Auch das Land Hessen stellt alle nötigen Informationen, z.B. zur Quarantäne und der Freitestung, bereit: www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen.

Das Gesundheitsamt erinnert daran, dass man sich selbst nach einem positiven Schnelltest zuhause isolieren muss und sein häusliches Umfeld nur für den vorgeschriebenen PCR-Test verlassen darf. Auch Personen, die im gleichen Haushalt mit einer infizierten Person leben, müssen sich grundsätzlich absondern, sofern sie nicht frisch doppelt geimpft oder frisch genesen oder geboostert sind.

Krankschreibung vom Arzt nötig

Für Berufstätige ist wichtig, dass sie sich vom Arzt krankschreiben lassen müssen, sofern sie aufgrund der Erkrankung nicht arbeiten können. Eine Mitteilung des Gesundheitsamts ersetzt die Krankschreibung nicht.

Fortan gilt außerdem, dass die Genesenen-Nachweise nicht mehr vom Gesundheitsamt ausgestellt und verschickt werden. Das Land Hessen weist darauf hin, dass man sich grundsätzlich an die Stelle, die den Corona-PCR-Test durchgeführt hat, wenden soll. Von dort können Bürger den positiven Laborbefund erhalten. Bürger können auch ihren Laborbefund einer Apotheke Ihrer Wahl vorlegen, um ein Genesenen-Zertifikat zu erhalten. Auch Ärzte sind grundsätzlich berechtigt, entsprechende Nachweise auszustellen.

Fragen möglichst schriftlich klären

Für wichtige Anfragen steht weiterhin die Corona-Hotline des Odenwaldkreises zur Verfügung. Aufgrund der momentanen Entwicklung bittet das Gesundheitsamt aber darum, etwaige Fragen möglichst über die bereitgestellten schriftlichen Informationen zu klären. Eine Kontaktaufnahme per Mail sollte aber immer dann erfolgen, wenn individuelle Fragen bestehen, die mit den verfügbaren Informationen nicht beantwortet werden können.

Außerdem hat auch das Land eine Corona-Hotline eingerichtet und ist unter der Rufnummer 0800/555 4666 oder alternativ 0 611 32 111 000 erreichbar. Weitere Informationen zur Hotline des Landes finden sich unter https://hessen.de/Hotline.

(Text: PM Odenwaldkreis)

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