Stadt Offenbach: Stichtag für private und gewerbliche Halter von Nutztieren

132
(Symbolfoto: FotoRieth auf Pixabay)

Nicht nur für Landwirte, sondern auch für private Personen gilt: Jeder der Nutztiere hält, muss sie beim zuständigen Veterinäramt, bei der Hessischen Tierseuchenkasse und auch beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfung in Alsfeld (HVL) anmelden. Darauf weist das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach am Main hin. Zu welchem Zweck die Tiere gehalten werden ist dabei unerheblich.

Als sogenannte Nutztiere gelten: Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schafe, Schweine, Ziegen, Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Laufvögel, Fasane, Perl-und Rebhühner, Wachteln, Tauben sowie Gehegewild und Bienenvölker. Auch Alpakas, Lamas und Kamele (Kameliden) sind meldepflichtig.

Die Anmeldungen an alle Institutionen können problemlos online, per Post oder auch als Fax erfolgen. Sind die Tiere einmal gemeldet, muss bei der Hessischen Tierseuchenkasse die sogenannte Stichtagsmeldung immer zum 1. Januar eines Kalenderjahres erfolgen, dies geht online am schnellsten.

Weitere Informationen hierzu finden Halter von Nutztieren auf der Internetseite der Tierseuchenkasse Hessen (www.hessischetierseuchenkasse.de) oder auch unter www.offenbach.de/veterinaeramt, Stichwort „Tierseuchenbekämpfung“, im Internetauftritt der Stadt Offenbach am Main.

Nutztierhalter sind darüber hinaus verpflichtet, jährlich zum 15. Januar die Anzahl ihrer Tiere unaufgefordert beim HVL (www.hvl-alsfeld.de) in der „HI-Tier-Datenbank“ zu melden. Der HVL versendet zu diesem Zweck keine Erinnerungsschreiben und vergibt einmalig eine Registriernummer für jeden Betrieb bzw. Halter.

Ist bis zum 20. Januar keine korrekte Stichtagsmeldung über die aktuelle Anzahl der Tiere bei der Tierseuchenkasse und der HI-Tier eingegangen, kann die zuständige Behörde ein Bußgeld verhängen. Wenn die Meldepflicht erfüllt und die Beiträge ordnungsgemäß gezahlt sind, hat der Halter Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse zum Beispiel im Seuchen- oder Krankheitsfall. Hierzu zählt auch die Kostenerstattung für die Beseitigung von verstorbenen Tieren, die der Beitragspflicht unterliegen.

Besonders in diesem Winter ist eine korrekte Meldung wieder besonders wichtig, da die Geflügelpest auf dem Vormarsch ist. Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) vom Subtyp 5 breitet sich von Norddeutschland weiter aus. Hier sind schon viele Tierverluste bei Wildvögeln zu beklagen. Da die Krankheit auch in private Geflügelhaltungen eingeschleppt werden kann, ist es für die zuständigen Behörden sehr wichtig, dass diese registriert sind, um Informationen die Seuche betreffend oder auch Anordnungen und Verfügungen an die Halter weiter zu geben.

Bei Fragen steht das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach am Main, Berliner Straße 100, 63065 Offenbach, unter der Rufnummer 069/8065-4910 oder per E-Mail veterinaeramt@offenbach.de gerne zur Verfügung.

(Text: PM Stadt Offenbach)