Mit der Novelle zum hessischen Hochschulgesetz eröffnen sich neue Wege in der Berufswahl zur hessischen Polizeivollzugsbeamtin und -beamten.
Besonders interessant ist das für Personen, welche mit dem Gedanken eines Berufswechsels spielen. Denn die Einstellungsvoraussetzungen haben sich grundlegend geändert und ermöglichen jetzt auch Realschulabsolventinnen und -absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung die Möglichkeit zur Aufnahme in das Beamtenverhältnis.
Das Team der Einstellungsberatung des Polizeipräsidiums Westhessen bietet allen Interessierten im Hinblick auf die Neuerungen am Dienstag, 1. März, von 17 bis 18 Uhr, auf dem Social-Media-Kanal “PolizeiWesthessen” auf Instagram ein “AMA” – ask me anything an. Wobei nicht nur Fragen zur Gesetzesänderung beantwortet werden, sondern auch alle anderen Fragen rund um den Polizeiberuf, die Voraussetzungen für das duale Studium bei der Polizei Hessen, die Bewerbungsmodalitäten und das Eignungsauswahlverfahren.
Weiterhin bietet das Team der Einstellungsberatung insbesondere für Berufswechslerinnen und Berufswechsler sowie Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern am Mittwoch, 2. März, von 16 bis 17 Uhr (Tel. 0611/345 1053 oder 06172/120260), am Mittwoch, 9. März, sowie am Mittwoch, 23. März, von jeweils 16 bis 17 Uhr (Tel. 06172/120260) telefonische Beratungstermine an.
Weitere Termine sind nach Absprache möglich: einstellungsberatung.ppwh@polizei.hessen.de oder Tel: 0611/345 1052 – 1055.
(Text: PM Polizei Westhessen)