Münster: Ortsvereine sollen gemeindliche Liegenschaften dauerhaft gratis nutzen dürfen

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Die Nutzung Münsterer Liegenschaften wie der Kulturhalle (hier bei einem Musical des AGV-Chors „FLAME“) soll für die Ortsvereine künftig kostenlos sein. Ob das auch für Veranstaltungen gelten soll, bei denen die Vereine Eintritt erheben, debattiert demnächst der Haupt- und Finanzausschuss. (Foto: jedö)

Münster will’s machen wie Eppertshausen

Für die Nutzung kommunaler Liegenschaften wie Kulturhalle, Sporthallen, Gersprenzstadion, Storchenschulhaus und Altheimer Gustav-Schoeltzke-Haus zahlten die Münsterer Vereine bis 2019 Gebühren. Mit Verweis auf die schwierige Corona-Zeit auch für die Ortsvereine entband die Gemeindevertretung sie 2020 und 2021 von diesen Kosten – auch wenn sich die Objekte wegen monatelanger Veranstaltungs- und Versammlungsverbote in diesen zwei Jahren ohnehin seltener mit Leben füllten. Nun will die CDU die Vereine aus Münster und Altheim dauerhaft von den Gebühren befreien und die Objekte kostenlos zur Verfügung stellen.

Das ist beispielsweise in Eppertshausen schon seit vielen Jahren so – und eine indirekte, aber wertvolle Art der Vereinsförderung. Die Eppertshäuser Bürgerhalle dürfen die örtlichen Vereine (mit Ausnahme einer kleinen Reinigungspauschale) auch dann kostenlos bespielen, wenn sie dort größere Veranstaltungen mit Eintritt (etwa die Fastnachtssitzungen des FVCA) durchführen und dabei größere Beträge einnehmen.

Die Münsterer Union beantragte vergangene Woche in der Gemeindevertreter-Sitzung, es dem kleinen Nachbarn gleichzutun. Dies taten die Christdemokraten in einem Paket aus drei Anliegen: Erstens forderten sie, die derzeit bis Ende Juni 2022 gültige Aussetzung der Gebühren bis Jahresende zu verlängern; zweitens soll das für die Ortsvereine bis Ende Dezember ausdrücklich auch auf die Kulturhalle erweitert bleiben, für die eine separate Gebührenordnung gilt; und drittens sollen die Gebühren für gemeindeeigene Hallen, Räume, Gebäude und auch Außenanlagen ab 2023 für die ortsansässigen Vereine grundsätzlich entfallen.

Sogar für die Nutzung des Abtenauer Platzes (hier ein Foto vom Flohmarkt des Vereins Radsport) mussten die Vereine in Münster und Altheim bislang Gebühren an die Gemeinde entrichten. Dies soll nach dem Willen der CDU dauerhaft entfallen. (Foto: jedö)

CDU-Fraktionschef Thorsten Schrod nennt für die Initiative seiner Partei mehrere Gründe: „Es stand schon in unserem Wahlprogramm, dass wir die Vereine langfristig von den Gebühren befreien wollen“, ruft er in Erinnerung. Mit dem jetzigen Anpacken des Themas „wollen wir den Vereinen auch wegen Corona noch mal ein Stück entgegenkommen. Sie hatten während der Corona-Zeit ja keine Einnahmen aus Veranstaltungen.“

Weitere Aspekte: Der Verzicht auf die Gebühren sei für die Gemeinde finanziell zu verschmerzen, „das waren vor Corona nur roundabout 10 000 Euro pro Jahr“, sagt Schrod. Die Abschaffung der Gebühren in verhältnismäßig kleiner Höhe „verringert zudem den Aufwand für die Verwaltung“.

Konkret erfasst werden von der dauerhaften Gratisnutzung sollen neben der Kulturhalle nicht nur Indoorstätten wie die Gersprenzhalle, die Sport- und Kulturhalle Altheim, das Rathaus-Foyer sowie die Mehrzweckräume im Storchenschulhaus, im Altheimer Gustav-Schoeltzke-Haus und in der Seniorenwohnanlage Walterstraße. Kostenlos soll es für die Münsterer und Altheimer Vereine künftig auch sein, die beiden Freizeitzentren, den Rathaus-Platz und den Abtenauer Platz für die eigenen Aktivitäten zu mieten.

Beschlossen wurde der CDU-Antrag vergangenen Woche indes noch nicht, wurde stattdessen einstimmig zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen. Dort soll insbesondere die Frage debattiert werden, ob die Gemeinde Münster womöglich zumindest dann weiter Gebühren von „ihren“ Vereinen erheben soll, wenn diese bei Veranstaltungen Eintrittsgeld erheben. Auch der Spezialfall „ARThaus“ könnte in diesem Zug mal wieder zur Sprache kommen. Hier nutzt der gleichnamige Verein das ehemalige Altheimer Rathaus (das auch unter seiner neuen Zweckbestimmung weiter der Gemeinde gehört) fest für seine Arbeit.

(Text: jedö)