Ehrlich währt am längsten: Frankfurterin darf gefundenes Geld behalten

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(Symbolfoto: moritz320 auf Pixabay)

Ehrlich währt am längsten– diesem Grundsatz folgend, konnte das Fundbüro des Ordnungsamtes Frankfurt eine ältere Dame mit einem niedrigen fünfstelligen Eurobetrag überraschen.

Gefunden hatte die Frau das Geld Anfang September des vergangenen Jahres in einem Sperrmüllhaufen in Sachsenhausen. Dort vorbeigekommen sah sie einen für sie interessanten Regenschirm in allerlei Gerümpel stecken. Sie nahm ihn mit nach Hause. Bei Öffnen des Schirms dann der überraschende Geldregen, als eine Vielzahl, meist größerer Banknoten, die lose im Schirm lagen, auf sie niederregneten.

Die Finderin gab Schirm und Geld umgehend beim 8. Polizeirevier als Fundsache auf. Der nicht alltägliche Fund wurde anschließend vom Fundbüro im Ordnungsamt weiterbearbeitet. Da sich innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten kein Eigentümer meldete, ging das Eigentum an Geld und Schirm nun an die ehrliche Finderin über.

Kurios: Im Grunde hatte die Dame nur Interesse an dem Schirm. Sie bat die Bediensteten im Fundbüro mehrfach, ob nicht das Amt den Betrag in ihrem Auftrag spenden könnte. Da dies jedoch rechtlich nicht zulässig ist, nahm sie den Betrag nach mehrfachem Bitten der Bediensteten schlussendlich mit.

(Text: PM Stadt Frankfurt)