Darmstadt: Fördermittel für behindertengerechten Ausbau selbgenutzten Wohneigentums

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(Symbolfoto: SGENET auf Pixabay)

Das Land Hessen stellt auch für 2022 wieder Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung. Darauf weist Wohnungsdezernentin Barbara Akdeniz hin.

„Die Förderung des selbstbestimmten Wohnens ist für Menschen mit Behinderung sehr wichtig. Durch entsprechende bauliche Veränderungen wird es oft möglich, dass Menschen bis ins hohe Alter und bei Behinderung so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden im gewohnten Umfeld mit all ihren wichtigen sozialen Kontakten gut leben können“, so Bürgermeisterin und Sozial- und Wohnungsdezernentin Barbara Akdeniz. „Schmale Zugänge, Treppen oder Schwellen, nicht ausreichende Bewegungsfläche in der Wohnung, enge Türdurchgänge, problematische Badgestaltungen und vieles mehr lassen sich durch bauliche Maßnahmen anpassen. Hier bieten die Fördermittel des Landes und die individuelle Beratung durch das Amt für Wohnungswesen eine gute Unterstützung“, so Bürgermeisterin Akdeniz.

Die Förderhöhe ist je nach Art und Umfang auf den Einzelfall zu berechnen. Es stehen ab dem 1. Mai 2022 Fördermittel in Höhe von 60.000 Euro zur Verfügung. Aus den Fördermitteln der vorläufigen Haushaltsführung des Landes Hessen für die Zeit bis 30. April 2022 in Höhe von 25.000 Euro konnten bereits zwei Fördermaßnahmen zum Umbau eines Badezimmers und zum Einbau eines Treppenliftes in Höhe von insgesamt 5.176 Euro unterstützt werden.

Bürgerinnen und Bürger können beim Amt für Wohnungswesen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Frau Jost, Telefonnummer 06151/13-2738, Informationen und Antragsformulare erhalten.

(Text: PM Wissenschaftsstadt Darmstadt)