Pflegestützpunkt des Kreises Bergstraße berät über Änderungen durch die Pflegereform

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(Foto: Kreis Bergstraße)

Verbesserungen bei den Pflegeleistungen

Seit dem 1. Januar 2022 gibt es im Rahmen der Pflegereform Verbesserungen der Leistungen für Pflegebedürftige. So wurden die Beträge für ambulante Pflegesachleistungen um fünf Prozent angehoben. Das bedeutet, dass pflegebedürftige Personen jetzt etwas mehr Geld von der Pflegekasse erhalten, um Pflegedienste bezahlen zu können. Bisher war es zudem möglich bei der Pflegekasse auf Antrag bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung in Angebote zur Entlastung im Alltag umzuwandeln. Das sind zum Beispiel Hilfen im Haushalt, Einkäufe oder Begleitungen. Dies ist mit der Reform einfacher geworden, da für diese bis zu 40 Prozent vorab kein Antrag mehr notwendig ist. Für das Pflegegeld selbst ist keine Erhöhung vorgesehen.

Der Betrag, den die Pflegekasse für die Kurzzeitpflege jährlich bezahlt, hat sich ebenfalls um zehn Prozent von 1.612 Euro auf 1.774 Euro erhöht. Neu ist auch eine Zuschussregelung für den Eigenanteil in der vollstationären Pflege. Ziel ist es, bei einer langfristigen Pflege in einem Heim, den Eigenanteil zu deckeln. Für diese Erhöhungen müssen keine Anträge bei der Pflegekasse gestellt werden, da sie auf gesetzlichen Änderungen beruhen.

Die Beratung rund um das Thema Pflegeleistungen zählt zu den Hauptaufgaben des Pflegestützpunktes des Kreises Bergstraße und der Verbände der Kranken- und Pflegekassen in Hessen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes geben gern an beiden Standorten Auskunft über die geänderten Pflegeleistungen unter pflegestuetzpunkt@kreis-bergstrasse.de oder telefonisch unter 06252/9598740 für Heppenheim und 06209/2721955 für den Standort Mörlenbach.

(Text: PM Kreis Bergstraße)