Hessische Wasserschutzpolizei ist Teil der bundesweiten Aktionstage Gewässer- und Umweltschutz

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Wasserschutzpolizei
Symbolbild Wasserschutzpolizei (Foto: Pixabay)

Mit den Bundesweiten Aktionstagen Gewässer- und Umweltschutz (BAGU) werden die Wasserschutzpolizeien der Länder erstmalig gemeinsam die Einhaltung umweltrechtlicher Bestimmungen im Bereich der Schifffahrt überprüfen. Die Gesamtkoordination für die “BAGU” hat die Wasserschutzpolizei Hamburg übernommen.

Der Transport von Gütern und Personen auf den Wasserstraßen erfordert den Einsatz entsprechender Binnen- und Seeschiffe. Einträge durch den Schiffsbetrieb, beispielsweise Rückstände aus Maschinenräumen, Verbrennungsabgase, Grau- und Schwarzabwässer, Ladungsrückstände und Waschwasser, Ballastwasser und Abfälle stellen eine hohe Belastung für die Gewässer und die Umwelt dar. Zur Reduzierung dieser Umweltbelastungen wurden auf internationaler und nationaler Ebene Regelungen vereinbart.

Erstmals gemeinsame koordinierte Kontrollaktion

Die Wasserschutzpolizeien der Bundesländer führen erstmalig eine gemeinsam koordinierte Kontrollaktion durch, um flächendeckend die Einhaltung dieser Umweltregelungen zu überprüfen und präventiv bzw. repressiv Verstöße zu entdecken und zu ahnden.
Die hessische Wasserschutzpolizei beteiligt sich mit verschiedenen Kontrollmaßnahmen landesweit an den Aktionstagen. So bildet die Überprüfung von Fahrgastkabinenschiffen und deren Umgang mit häuslichem Abwasser einen Schwerpunkt der Tätigkeiten.

Die Wasserschutzpolizei Hessen betreut mit ihren sieben regionalen Dienststellen sowie einer zentralen Ermittlungsgruppe die verschiedenen Bundeswasserstraßen im Land Hessen. Insgesamt gehören rund 530 Flusskilometer mit dazugehöriger Infrastruktur zum Dienstbereich der Wasserschutzpolizei.

Dem Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidium als Wasserschutzpolizei obliegt die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf Wasserflächen, die in erheblichem Umfang mit Wasserfahrzeugen befahren werden oder auf denen Güterumschlag betrieben wird, einschließlich Wasserbauwerken, Werften, Kai- und Umschlaganlagen.

Sie ist unter anderem zuständig für: die Ausübung der schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben auf den Binnenwasserstraßen des Bundes, die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben nach der Gefahrenabwehrverordnung für Häfen, die Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen, die Untersuchung von Unfällen im Schifffahrtsbetrieb und Schiffsumschlag und die Sachbearbeitung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

(Text: PM Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium)