Biebesheim: Durchführung einer Hundebestandsaufnahme

175
(Symbolfoto: 825545 auf Pixabay)

Ab Anfang Mai soll in Biebesheim am Rhein eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass für alle in der Gemeinde gehaltenen Hunde die vorgeschriebene Hundesteuer gezahlt wird.

Wie bereits den bundesweiten Medien entnommen werden konnte, ist man im Laufe der Corona-Pandemie auf den Hund gekommen. Leider musste jedoch in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter*innen der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind.

Der Gemeindevorstand hat daher aus Gründen der Steuergerechtigkeit beschlossen, eine Bestandsaufnahme anzusetzen. Dazu werden alle Haushalte im Ort von Anfang Mai bis Anfang Juni von Mitarbeiter*innen der beauftragten Firma Springer Kommunale Dienste (Düren) aufgesucht.

Die Mitarbeiter*innen sind montags bis samstags im Ort unterwegs. Für die Befragung tragen die Mitarbeiter*innen sichtbar eine von der Gemeinde ausgestellte und unterzeichnete Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben. Die Hygieneschutzverordnungen hinsichtlich der COVID-19 Pandemie werden selbstverständlich eingehalten.

Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden sollten, müssen die betreffenden Hundehalter*innen mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen:
Die jährliche Steuer beträgt derzeit für den ersten Hund 45 Euro und für jeden zweiten oder weiteren Hund 90 Euro. Zudem können Bußgelder bis zu 1.000 Euro geltend gemacht werden.

Die Gemeinde empfiehlt daher allen Hundehalter*innen, ihre Vierbeiner umgehend beim Steueramt im Rathaus anzumelden. Die Anmeldung erfolgt mit diesem Formular.

Die zuständigen Ansprechpartnerinnen beim gemeindlichen Steueramt sind: Frau Ulrike Patschke, Telefon: 06258/ 806-27 und Frau Elke Weinmann, Telefon: 06258/ 806-28.

(Text: PM Gemeinde Biebesheim am Rhein)