Land Hessen: Mehr Tempo bei der Barrierefreiheit

183
(Symbolfoto: Pixabay)

Die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, Rika Esser, fordert alle gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure auf, das Tempo beim Thema Barrierefreiheit zu erhöhen.

„Barrierefreiheit muss in allen gestalteten Lebensbereichen hergestellt werden“, unterstreicht Esser und erläutert weiter: „Alle baulichen und sonstigen Anlagen, Verkehrsmittel, technischen Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustischen und visuellen Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen müssen für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein.“

Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai

Die Beauftragte der Hessischen Landesregierung äußert sich anlässlich des „Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“, der am 5. Mai zum 30. Mal begangen wird. In den vergangenen drei Jahrzehnten habe die Behindertenrechtsbewegung Wegweisendes für die Menschen mit Behinderungen in Deutschland erreicht, so Esser. Das zeige sich beispielhaft auf der rechtlichen Ebene: 1994 wurde durch die Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 ein Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen ins Grundgesetz aufgenommen. Nach langem Ringen trat 2002 das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Und 2009 ratifizierte die Bundesrepublik schließlich die UN-Behindertenrechtskonvention. „Diese und weitere Errungenschaften wären ohne das beharrliche Engagement zahlreicher zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure nicht denkbar gewesen. Erfolge, die heute selbstverständlich erscheinen, mussten immer auch erstritten werden.“

Beim Thema Barrierefreiheit bestünden jedoch weiterhin Hürden, die nun mit Nachdruck abgebaut werden müssten, so Esser weiter. Auf der rechtlichen Ebene seien beispielsweise die teils sehr langen Übergangsfristen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verbesserungsfähig. Mit dem BFSG hat der Bundesgesetzgeber 2021 den European Accessibility Act der Europäischen Union ((EU) 2019/882) in deutsches Recht umgesetzt. „Wenn Bankautomaten erst 2040 barrierefrei sein müssen, verstehe ich den Unmut von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen, die diese Dienstleistungen bereits heute nutzen möchten“, so die Beauftragte weiter.

Barrierefreie Mobilität in öffentlichen Verkehrsmitteln

Ein anderes drängendes Thema sei die barrierefreie Mobilität, sagt Esser und weist darauf hin, dass die Deutsche Bahn, das Hessische Verkehrsministerium und die Verkehrsverbünde Ende 2021 das so genannte Bahnhofsmodernisierungsprogramm beschlossen haben. Nach Umsetzung des Programms werden bis 2030 rund 95 Prozent aller Bahnhöfe in Hessen vollständig stufenfrei und etwa Dreiviertel barrierefrei sein. „Ich wünsche mir, dass die gefassten Ausbaupläne für die Bahnhöfe konsequent weiter vorangetrieben werden.“ Bei den Bushaltestellen sehe die Lage deutlich problematischer aus: Die Beauftragte erläutert, dass laut des Personenbeförderungsgesetzes der Öffentliche Personen Nahverkehr im gesamten Bundesgebiet seit dem 1. Januar 2022 –vorbehaltlich zugelassener Ausnahmen – barrierefrei sein müsse. Tatsächlich hätten Presseberichte in den vergangenen Monaten aber gezeigt, dass noch Nachbesserungsbedarf bestehe. „Ich fordere daher alle Beteiligten dazu auf, jetzt schnell zu handeln und den barrierefreien Aus- und Umbau der Haltestellen zu beschleunigen“, sagt Rika Esser.

(Text: PM Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)