Stallpflicht für Geflügel im Kreis Offenbach aufgehoben

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(Symbolfoto: klimkin auf Pixabay)

Das Veterinäramt des Kreises Offenbach hat die Anfang Februar 2022 erlassene Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor der aviären Influenza aufgehoben.

Betroffen waren Risikogebiete, zu denen ausgewiesene gewässernahe Areale entlang des Mains der Städte Mühlheim und Seligenstadt sowie der Gemeinden Hainburg und Mainhausen gehörten. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse dürfen somit auch dort wieder in Außenbereichen gehalten werden. Die Aufstallung hatte ebenfalls für andere Vögel gegolten, wenn mehr als 50 Tiere vorhanden waren.

Die Allgemeinverfügung war zum vorsorglichen Schutz erlassen worden, nachdem das Friedrich-Löffler-Institut das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der aviären Influenza innerhalb Deutschlands im Januar als hoch eingestuft und es in einigen hessischen Kreisen bereits bestätigte Fälle gegeben hatte. Die für Vögel hochansteckende Infektionskrankheit wird auch Vogelgrippe, Geflügelgrippe oder Geflügelpest genannt. Sie zählt zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Die Aktualisierung der Risikobewertung hat nun ergeben, dass die Aufstallung von Geflügel in ornithologischen Risikogebieten nicht mehr erforderlich ist. Dabei wurden die örtlichen Gegebenheiten, Ergebnisse des Monitorings aus dem Kreis Offenbach und das bundesweit abnehmende Auftreten der Geflügelpest bei Geflügel und Wildvögeln berücksichtigt. Im Kreisgebiet hatte es keine bestätigten Fälle gegeben.

(Text: PM Kreis Offenbach)