Offenbach: Für die Entsiegelung von Flächen können Förderungen beantragt werden

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Durch den Klimawandel sind immer mehr Starkregenereignisse zu erwarten. Je mehr Flächen versiegelt sind, desto weniger Wasser kann vor Ort versickern. Dadurch steigt das Risiko von Hochwasser und Überschwemmungen.

Überschwemmungen und Hochwasser führten in den zurückliegenden Jahren an vielen Liegenschaften und Straßen in Offenbach bereits zu erheblichen Schäden im privaten und öffentlichen Bereich. Damit Regenwasser häufiger als bisher und auf mehr Flächen in Offenbach versickern kann, müssen Flächen wieder offen für die Aufnahme von Wasser werden. Aus diesem Grund hat die Stadt ein Anreizsystem für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen geschaffen. Wer eigene Flächen so umgestaltet, dass sie der Förderrichtlinie entsprechen, kann Zuschüsse in Höhe von 50 Euro pro Quadratmeter erhalten. Im ersten Schritt stehen für die Förderung 25.000 Euro bereit, die bei großer Nachfrage aufgestockt werden. Betroffen sein können beispielsweise Vorgärten, Gärten, Stellplätze, Garagenzufahrten, Wege und Plätze oder auch Privatstraßen, die zum Grundstück gehören.

Schottergärten nicht förderfähig

Die Förderung kann für bisher überbaute oder wasserundurchlässig befestigte Flächen wie zum Beispiel Asphalt oder Beton beantragt werden. Die Fläche muss mindestens 20 Quadratmeter groß sein. Eine Aufteilung in Teilflächen mit mindestens 10 Quadratmeter ist möglich. Pro Quadratmeter werden maximal 50 Euro der Planungs-, Material- und Baukosten und insgesamt höchstens 5.000 Euro gefördert. Dabei ist die Höhe der Fördermittel mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten definiert. Die Entsiegelung muss mindestens zehn Jahre bestehen bleiben – auch bei einem Eigentümerwechsel. Die Beseitigung von Schottergärten ist nicht förderfähig. Die Wasserdurchlässigkeit ist noch gegeben. Die berechtigte Kritik bezieht sich auf die Aufheizung der Luft und damit einhergehenden Folgen für das Kleinklima sowie der Untauglichkeit als Lebensraum für Insekten und andere Lebewesen. Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Anträge nimmt das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz entgegen und beantwortet Fragen auch unter umweltamtoffenbachde per E-Mail. Weitere Informationen sind unter www.offenbach.de/Entsiegelung zu finden.

Anträge stellen können Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte, eine Wohnungseigentümergemeinschaft oder Unternehmen für ein privates Grundstück auf dem Stadtgebiet der Stadt Offenbach am Main. Ebenfalls antragsberechtigt sind Mieterinnen und Mieter mit schriftlichem Einverständnis der Eigentümerinnen und Eigentümer.

Für Vollentsiegelungen stehen 30 Prozent Förderung für förderfähige Kosten, für Teilentsiegelungen 15 Prozent Förderung für förderfähige Kosten zur Verfügung. Von der Förderung ausgenommen sind erneute Versiegelungen mit versickerungsfähigem Pflaster, die keinerlei Grünstrukturen aufweisen, und Dachbegrünungen.

(Text: PM Stadt Offenbach)