Südhessen: “Denken statt senden” – Schutzmann vor Ort im Gespräch mit Schülerinnen und Schülern

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Der Schutzmann vor Ort in der Schule. (Foto: PP Südhessen)

Seit einiger Zeit muss die Hessische Polizei immer wieder bei strafrechtlich relevanten Nachrichten in Klassen- bzw. Gruppenchats in bekannten Messenger-Diensten, wie beispielsweise WhatsApp, ermitteln. Bei diesen Nachrichten handelt es sich zumeist um Bilder und Videos mit pornografischen Inhalten oder Gewaltdarstellungen. Insbesondere die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie stellt hierbei eine besondere Herausforderung dar.

Polizeihauptkommissar Sascha Rühl, Schutzmann vor Ort für den Stadtteil Kranichstein, sucht in diesem Zusammenhang immer wieder Schulklassen in seinem Zuständigkeitsgebiet auf, um Schülerinnen und Schüler bezüglich der Thematik zu sensibilisieren und auf Gefahren hinzuweisen. In diesem Rahmen finden zudem in ganz Südhessen auch an anderen Schulen Veranstaltungen statt oder sind bereits in Planung.

Unterstützt von der Schulsozialarbeiterin Doren Böckmann und der Lehrerin Simone Schrauder, fand eine solche Veranstaltung nun in einer achten Klasse der Erich-Kästner-Schule (IGS) in Darmstadt-Kranichstein statt. Der bei den Schülern auch durch andere Vorbeugungsprogramme bekannte Polizist geht mit der von der Präventionsabteilung des Polizeipräsidiums Südhessen entwickelten Präsentation “Denken statt senden” einfühlsam auf die Problematik ein und man spürt durchaus das Vertrauen, dass der Hauptkommissar bei den Schülerinnen und Schülern genießt.

Im Rahmen des Unterrichts erfährt die Klasse anschließend, dass mit dem leichtfertigen Umgang solcher Chat-Nachrichten rasch Straftatbestände erfüllt sein können, wie sexueller Missbrauch von Kindern oder die illegale Verbreitung bzw. der Besitz kinder- oder jugendpornografischer Schriften nach dem Strafgesetzbuch.

Auch auf die daraus möglicherweise resultierenden Folgen geht der Schutzmann ein. In einem Ermittlungsverfahren kann die Polizei Smartphones aller Chatmitglieder sicherstellen und je nach Sachlage können sich Durchsuchungsmaßnahmen und Vernehmungen bei den Erziehungsberechtigten anschließen, weil diese in den meisten Fällen auch Inhaber der Mobilfunkverträge ihrer Schützlinge sind.

Am Ende der Unterrichtsstunde gibt der Polizeihauptkommissar der Klasse klare Verhaltenshinweise mit auf den Weg. Dazu gehören, sich im Chat von der Datei sofort zu distanzieren, aus der Chatgruppe auszutreten und strafrechtlich relevante Bilder keinesfalls an Dritte weiterzuleiten. Vorsicht ist zudem geboten bei der Erstellung von Screenshots oder der Speicherung des Bildes auf dem Handy. Es drohen in diesen Fällen strafrechtliche Konsequenzen. Im Zweifelsfall gilt es die Polizei zu verständigen.

Eltern sollten mit ihren Kindern im Gespräch bleiben und dafür sorgen, dass problematische Bilder bzw. Videos gelöscht werden. Bei strafbaren Inhalten sollte umgehend die Polizei informiert werden.

Weitergehende Hinweiseauch unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sexualdelikte/ oder https://www.soundswrong.de/.