Offenbach: Veranstaltungssommer im Stadion berücksichtigt Lärmschutz

217
Symbolfoto Open Air-Konzert (Foto: bbolender auf Pixabay)

Im Stadion am Bieberer Berg dürfen nun wieder Veranstaltungen stattfinden

Nicht nur die Heimspiele der Offenbacher Kickers locken Besucher und Besucherinnen ins Vier-Tribünen-Stadion, sondern in den Sommermonaten auch Konzerte, Festivals und andere Sportveranstaltungen. Dafür liegt der Eventlocation seit Ende 2016 eine Nutzungserweiterung des Bauaufsichtsamts vor, die bis zu fünf Großveranstaltungen im Jahr im Innenraum des Stadions (insbesondere Konzerte) zusätzlich zu den Heimspielen der Kickers zulässt. Bestandteile der Genehmigung sind auch eine schalltechnische Untersuchung und Auflagen des Regierungspräsidiums.

Um auf die Nachbarn und Nachbarinnen Rücksicht zu nehmen, finden maximal fünf Groß-Veranstaltungen pro Jahr im Innenraum statt. Die Vorgaben des Lärmkonzeptes werden bei den Veranstaltungen eingehalten, um die Lärmbelastung für die Menschen, die in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadion wohnen, möglichst gering zu halten. Dafür werden beispielsweise die Bühne und die Beschallungstechnik so ausgerichtet, dass die Lärmbelastung minimiert wird.

Trotz aller Lärmminderungsmaßnahmen können Anwohnerinnen und Anwohner die Geräuschkulisse als störend empfinden. Daher gilt die Auflage, dass Veranstaltungen an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden stattfinden. Danach wird mindestens ein Wochenende pausiert. Außerdem dürfen Konzerte maximal bis 24 Uhr dauern und auch nur freitags, samstags oder an Vor-Feiertagen veranstaltet werden. Für das Feiern bis 24 Uhr darf die Tagzeit (6-22 Uhr) an fünf Terminen um zwei Stunden nach vorne verlegt werden. Das heißt, zu dieser Zeit dürfen die Werte so hoch sein wie am Tag. Die Tagzeit beginnt dafür am Folgetag zwei Stunden später. Also erst um 8 Uhr. Was beispielsweise beim Abbau eine Rolle spielt. Die Baugenehmigung ist mit dem zuständigen Regierungspräsidium abgestimmt und wurde, auch wenn es einmal lauter werden sollte, als zumutbar eingestuft.

Warum ein Lärmkonzept?

Ein Lärmkonzept oder eine schalltechnische Untersuchung prüft, wie stark eine Lärmbelastung sein wird. Also mit wie viel Lärm z. B. bei einem Konzert zu rechnen ist. Dabei wird u. a. berechnet, wie viel Lärm an der Lärmquelle direkt entsteht. Aber auch an über 40 so genannten Immissionsorten wurden im Falle des Stadions die Schallimmission im Vorfeld gemessen und bewertet. Wichtige Maßnahme ist auch, dass Lautsprecheranlagen auf die Publikumsbereiche gerichtet sind und die Schallabstrahlung gering bleibt. Das Konzept berücksichtigt aber auch weitere Lärmquellen wie An- und Abfahrt der Besucher und Besucherinnen auf den umliegenden Parkplätzen.
Das Lärmkonzept des Stadions weist nach, dass gemäß der Freizeitlärmrichtlinie 2015 für seltene Ereignisse die geltenden Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Es berücksichtigt dabei die Bedarfe der Anwohnerinnen und Anwohner und orientiert sich an festgelegten Werten.

Zusammenfassend heißt es: „Unter den in dieser Schallimmissionsprognose dargestellten Grundlagen und Maßnahmen besteht aus gutachterlicher Sicht die Möglichkeit, Konzertveranstaltungen im Stadion am Bieberer Berg in der Betrachtungsweise als Seltene Ereignisse durchzuführen.“

Die Bedarfe aller sind wichtig

Wichtig sind das Wohl und die Interessen aller. Also diejenigen, die feiern möchten und diejenigen, die den Lärm ertragen müssen. Das Wohlergehen aller ist der Stadt und der Stadiongesellschaft aus dem Hause der Stadtwerke Offenbach ein wichtiges Anliegen. Der saisonbedingten Mehrfachbelastung sind sich die Verantwortlichen bewusst und halten diese im genehmigten Rahmen.

Das Stadion am Bieberer Berg als Ort für Begegnungen und moderne Events

Als moderner Veranstaltungsort konzipiert, ist das Stadion mehr als ein Fußballplatz: Hier begegnen sich Menschen zum Sport, zum Feiern, zum Jubeln oder zum Anfeuern. Das stärkt auch Offenbach als Standort für Sportveranstaltungen, internationale Events, Kultur, Kreativität und Integration.

(Text: PM Stadt Offenbach)