Frankfurt: Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform

155
(Symbolfoto: Krissie auf Pixabay)

Stadt stellt Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien im Internet bereit

Von 2025 an wird die Grundsteuer nach einem neuen Modell berechnet. Zwar wird diese Steuer von den Kommunen erhoben, doch die Grundlagen für die Berechnung werden von den Finanzämtern ermittelt. Deshalb erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in diesen Tagen Schreiben der hessischen Finanzverwaltung mit wichtigen Informationen zur Grundsteuerreform. Bis zum 31. Oktober muss die Grundsteuererklärung mit den die für die Berechnung des Grundsteuermessbetrags nötigen Daten elektronisch beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Das ist ab 1. Juli möglich.

Das Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main hat ergänzend die wichtigsten Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform im Internet bereitgestellt. Unter frankfurt.de/grundsteuerreform wird zum Beispiel erläutert, wer eine Erklärung abgeben muss und welche Daten benötigt werden. Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff empfiehlt, sich bei darüber hinaus gehenden Fragen an die Service-Hotline der hessischen Finanzverwaltung unter Telefon 0800/5225335 zu wenden, die von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie im Juni und Juli auch samstags von 8 bis 13 Uhr erreichbar ist. „Wir bitten um Verständnis, dass das Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main keine konkreten Auskünfte zur elektronischen Datenübermittelung und zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrages erteilen kann, da die Zuständigkeit bei der hessischen Finanzverwaltung liegt.“

Die Reform ist wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 nötig. Demnach dürfen die bisher zur Berechnung herangezogenen Einheitswerte, die seit Jahrzehnten unverändert sind, nicht mehr verwendet werden. Der Hessische Landtag hat deshalb im Dezember 2021 ein Modell beschlossen, bei dem Grundstücksgröße und ein vom Bodenrichtwert abhängiger Faktor die Berechnungsgrundlage bilden. Der Bodenrichtwert orientiert sich an der Lage und wird vom Gutachterausschuss für Immobilienwerte regelmäßig auf der Basis des Marktgeschehens in der jeweiligen Zone ermittelt.

Größte Steuerreform auf kommunaler Ebene in jüngster Zeit

„Die Änderung der Berechnung ist eine der größten Steuerreformen auf kommunaler Ebene in der jüngsten Zeit“, sagte Stadtkämmerer Bergerhoff. „Das ist zunächst einmal ein großer Verwaltungsaufwand, wird aber am Ende zu mehr Steuergerechtigkeit führen: Je größer und wertvoller ein Grundstück ist, desto höher ist die Steuer. Schon jetzt bedanke ich mich bei allen Eigentümer:innen, die mit einer zügigen und korrekten Übermittlung der Daten zum Gelingen der Reform beitragen.“

2021 hat die Stadt Frankfurt am Main aus der Grundsteuer insgesamt rund 220 Millionen Euro eingenommen. Die neue Berechnungsgrundlage soll nicht dazu führen, dass dieser Betrag insgesamt steigt. Das Kassen- und Steueramt wird einen aufkommensneutralen Hebesatz vorschlagen, über den die Stadtverordnetenversammlung 2024 beraten wird. Auch wenn die Steuereinnahmen der Stadt insgesamt gleichbleiben, ist schon jetzt absehbar, dass es Grundstücke gibt, für die weniger Grundsteuer als bisher zu zahlen ist; für andere wird sich die Steuer erhöhen. Die Auswirkungen können derzeit im Einzelnen noch nicht berechnet werden, da die Grundlagen dafür fehlen.

Die Grundsteuererklärung ist übrigens zu unterscheiden von der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022, bei der ähnliche Daten abgefragt werden. Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien wurden dazu bereits angeschrieben. Auch wenn dieser Fragebogen schon ausgefüllt wurde, muss die Grundsteuererklärung separat abgegeben werden, da beide Verfahren strikt voneinander getrennt sind und die Angaben aus der Gebäude- und Wohnungszählung zudem anonymisiert verarbeitet werden.

(Text: PM Stadt Frankfurt)