Angriff auf 14-Jährigen in Erzhausen: Staatsanwaltschaft und Polizei warnen vor Selbstjustiz

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Symbolbild einer geballten Faust (Foto: Engin Akyurt auf Unsplash)

Nachdem zwei bislang unbekannte Männer am Samstagabend (23.) gegen 19.15 Uhr in der Bahnstraße in Erzhausen auf einen 14-Jährigen losgegangen, diesen getreten, geschlagen und mit einem Messer bedroht haben sollen, warnen Staatsanwaltschaft und Polizei in diesem Zusammenhang vor Selbstjustiz.

Der 14-Jährige war Gegenstand von unterschiedlichen Medienberichten sowie von Veröffentlichungen im Internet, nachdem gegen ihn Anzeige wegen des Anfangsverdachts eines Sexualdelikts erstattet worden war, welches sich am 11.
Juli in einem Wald bei der Wolfsgartenallee in Weiterstadt zugetragen haben soll.

In diesem Zusammenhang warnen Staatsanwaltschaft und Polizei ausdrücklich vor einer Vorverurteilung, Selbstjustiz oder Verbreitung von Mutmaßungen, die in den Medien und in den sozialen Netzwerken mittlerweile eine Eigendynamik entwickelt haben, die teilweise die Schwelle zu Strafbarkeit überschritten hat.

Entsprechende Äußerungen oder sonstige Handlungen werden durch die Strafverfolgungsbehörden konsequent verfolgt. Ungeachtet dessen ist mit Rücksicht auf das Alter der betroffenen Personen die Wertung zu beachten, dass auch Gerichtsverhandlungen gegen Jugendliche unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen würden.

Dieser Wertung ist auch bereits im Rahmen des Ermittlungsverfahrens Rechnung zu tragen. Da eine Verdachtsberichtserstattung bei Jugendlichen auch erhebliche negative Auswirkungen auf deren Persönlichkeitsentwicklung haben kann, was sowohl für Beschuldigte als auch für Geschädigte gilt, ist die Staatsanwaltschaft mit Mitteilungen zu derartigen Sachverhalten aus grundsätzlichen Erwägungen äußerst zurückhaltend. Hinzu kommt, dass gerade bei mutmaßlichen Sexualdelikten unter Jugendlichen zu Beginn der Ermittlungen nicht absehbar ist, ob und inwieweit sich Vorwürfe überhaupt erhärten oder sich gegebenenfalls sogar als unzutreffend erweisen. Wie häufig bei solchen Ermittlungen gilt es, etwaige Widersprüche in Aussagen zu klären und Angaben durch objektive Beweismittel zu untermauern oder zu widerlegen. Dies muss auch in diesem Fall noch erfolgen.

Unabhängig vom Stand der Ermittlungen steht die Polizei seit Bekanntwerden des Vorfalls in engem Austausch mit allen Beteiligten und bietet diesen, wie in solchen Fällen üblich, die nötige Unterstützung sowie unterschiedliche Hilfsangebote an. Dabei haben die Beamtinnen und Beamten alle beteiligten Personen sowie die Schule im Blick und stimmen ihre Maßnahmen zielgerichtet ab.

Auch wurden unmittelbar die unter anderem Opferschutzberatung der südhessischen Polizei unterstützend und eng in alle polizeilichen Maßnahmen mit eingebunden. Zudem steht die Polizei in engem Austausch mit dem Jugendamt. Die aktuelle Lage dabei wird auch im Hinblick auf mögliche Gefährdungen aller Verfahrensbeteiligten stets aktualisiert und bei Bedarf mögliche Schutzmaßnahmen ergriffen.

Staatsanwaltschaft und Polizei weisen an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Spekulationen und Selbstjustiz dringend zu unterlassen sind, da sie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können und erheblich in die Persönlichkeitsrechte der betreffenden Person eingreifen. Neben der Gefahr, dass man sich selbst strafbar macht, erschwert ein solches Verhalten auch die Ermittlungen erheblich.

In Zusammenhang mit dem eingangs beschriebenen Angriff auf den 14-Jährigen, konnte einer der Tatverdächtigen wie folgt beschrieben werden: Er soll zwischen 25 bis 30 Jahre alt und um die 1,80 Meter groß gewesen sein. Er soll schwarze kurze Haare, einen schwarzen Bart und ein Tattoo am rechten Arm gehabt haben. Bekleidet war er mit einem grauen Tank-Top, einer grauen kurzen Hose und hatte eine Gürteltasche um seine Schulter hängen. Sein Komplize war circa 25 Jahre alt, 1,80 Meter groß und soll längere Haare gehabt haben. Er trug einen Dreitagebart, hatte eine Kreuzkette an, trug eine Sonnenbrille und war mit einem schwarzen Tank-Top mit buntem Aufdruck und einer grauen kurzen Hose bekleidet.

Zeugen, die in diesem Zusammenhang sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich an das Kriminalkommissariat 10 in Darmstadt unter der Rufnummer
06151/969-0 zu wenden.

(Text: Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Polizeipräsidiums Südhessen)