Frankfurter Stadtpolizei kontrolliert Grillverbot

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Symbolbild Grillen (Foto: kaboompics auf Pixabay)

Wegen der derzeit langanhaltenden Trockenheit ist die Waldbrandgefahr besonders hoch. Zum Schutz der Grünanlagen wurde das Grillen, egal ob mit Holz-, Kohle-, Gas- oder Elektrogrill, auf allen öffentlichen Grillplätzen in Frankfurt verboten. Das Verbot gilt seit dem 29. Juni. Auch das Rauchen von Shishas in Grünanlagen fällt unter dieses Verbot.

Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes kontrolliert das Grillverbot im täglichen Streifendienst. So haben die Stadtpolizistinnen und -polizisten bisher 92 Grünanlagen gezielt kontrolliert. Hierbei mussten die Bediensteten in 98 Fällen tätig werden. In 73 Fällen, die speziell zu Beginn des Verbotes festgestellt wurden, wurden Sensibilisierungsgespräche mit den Grillenden geführt und auf das bestehende Verbot hingewiesen. In 18 weiteren Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen gestellt und in sieben Fällen mündliche Verwarnungen ausgesprochen. Im Falle eines förmlichen Ordnungswidrigkeitenverfahrens ist mit einer Geldbuße in Höhe von 180 Euro zu rechnen.

Was die Stadtpolizei bei ihren Grillverbotskontrollen erleben, zeigt eine kleine Auswahl an Feststellungen:

Im Waldspielpark Schwanheim wurden mit insgesamt acht grillenden Personengruppen Sensibilisierungsgespräche geführt. In einem Fall wurden rauchende Holzkohlereste vorgefunden, Personen waren nicht vor Ort. In einem anderen Fall hat die Stadtpolizei ein heruntergebranntes Lagerfeuer entdeckt. Hier konnte ebenfalls kein Verursacher festgestellt werden.

Im Ostpark wurden insgesamt 31 Personengruppen beim Grillen angetroffen. Es wurden Sensibilisierungsgespräche geführt. In drei Fällen mussten wegen Uneinsichtigkeit Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

Auf dem Lohrberg wurden insgesamt 15 Personengruppen beim Grillen angetroffen. Aufgrund der Einsichtigkeit und hohen Anzahl an Personen wurden Sensibilisierungsgespräche geführt. Nahezu alle Grills wurden unverzüglich und mit voller Einsicht in die Sinnhaftigkeit des Verbots von den betroffenen Personengruppen gelöscht. In einem Fall wurde wegen Uneinsichtigkeit eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gestellt. Sechs Mal wurden mündliche Verwarnungen ausgesprochen.

Bei Kontrollen des Rebstockparks, des Nordparks, des südlichen und nördlichen Mainufers, des Sinaiparks und des Sommerhofparks wurden vereinzelt grillende Personen angetroffen. Alle Personen zeigten sich einsichtig und haben die Feuer gelöscht.

Im Ostpark wurde eine Familie, bestehend aus drei Männern und vier Frauen, sowie circa zehn Kindern, an der dortigen Grillfläche beim Grillen angetroffen und überprüft. Bei der Kontrolle versuchten die männlichen Personen zu flüchten. Zwei Personen konnten jedoch überprüft werden. Der Betroffene wurde aufgefordert die Glut zu löschen und kam dieser Aufforderung nach. Hinweisschilder zum Grillverbot waren vorhanden. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wurde gestellt.

In Allgemeinen kann festgehalten werden, dass sich ein Großteil der Grünanlagennutzerinnen und -nutzer an das Grillverbot hält. Verstöße konnte die Stadtpolizei hauptsächlich in den ersten Tagen des Verbotes feststellen. Aktuell muss die Stadtpolizei nur noch vereinzelt regulierend eingreifen.

Das Verbot gilt bis auf weiteres und solange, bis es durch das Grünflächenamt aufgehoben wird. Die Frankfurter Grünanlagen werden auch weiterhin von der Stadtpolizei intensiv kontrolliert.

(Text: PM Stadt Frankfurt)