Bürgerbüro Offenbach informiert zum EU-Führerschein-Umtausch

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Symbolbild Führerschein der Bundesrepublik Deutschland (Foto: Pixabay)

Autofahrende, die bislang noch über die grauen, beziehungsweise rosafarbenen Führerscheine verfügen, müssen ihre Dokumente umtauschen. Das Prozedere ermöglicht eine europaweite Vereinheitlichung und verbessert die Fälschungssicherheit. Geregelt ist das in der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie.

Die Umtauschfristen richten sich nach dem Datum, an dem der jeweilige Führerschein ausgestellt ist. Generell gilt, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis 19. Januar 2033 in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden müssen.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis 31. Dezember 1998 richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr: Personen, die vor 1953 geboren sind, müssen ihre Führerscheine bis 19. Januar 2033 umgetauscht haben. Für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 muss der Umtausch ursprünglich bis 19. Januar 2022 erfolgen. Coronabedingt wurde diese Frist zunächst aber bis zum 19. Juli 2022 verlängert. Von 1959 bis 1964 geborene, müssen ihren Umtausch bis 19. Januar 2023 erledigt haben. Für die Jahrgänge 1965 bis 1970 muss der Umtausch bis 19. Januar 2024 erfolgen. Für alle, die nach 1971 geboren sind, gilt die Frist bis 19. Januar 2025.

Ab 1999 Ausstellungsjahr des Führerscheins ausschlaggebend

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab 1. Januar 1999 ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins ausschlaggebend: Von 1999 bis 2001 muss der Umtausch bis 19. Januar 2026 erfolgen. Danach verlängert sich die Frist um jeweils ein Jahr. Das bedeutet für die Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 das Umtauschdatum 19. Januar 2027. Von 2005 bis 2007 muss der Umtausch bis 19. Januar 2028 erfolgen, 2008 bis 19. Januar 2029, 2009 bis 19. Januar 2030, 2010 bis 19. Januar 2031, 2011 bis 19. Januar 2032 und von Ausstellungsdatum 2012 bis 18. Januar 2013 muss der Führerschein bis 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nur noch 15 Jahre gültig – hier müssen also die auf der Karte angegebenen Ablauffristen beachtet werden.

Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss damit rechnen, bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld von zehn Euro zahlen zu müssen.

Folgende Unterlagen sind für den Umtausch erforderlich: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und der alte Führerschein. Der neue Führerschein kostet 30,40 Euro zuzüglich 3,50 Euro, falls die Fotostation im Bürgerbüro genutzt wird.

Umtausch nur persönlich mit vorheriger Terminvereinbarung

Aktuell kann der Umtausch nur persönlich mit vorheriger Terminvereinbarung im Bürgerbüro beantragt werden. „Wir testen gerade den in Kürze verfügbaren online-Antrag und bereiten die Scharfschaltung als neues Angebot für unsere Kundinnen und Kunden vor“, sagt Martina Fuchs, Amtsleiterin im Bürgerbüro. Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) muss der Antrag bis spätestens 1. Januar 2023 online verfügbar sein. „Wir hoffen, dass wir früher fertig sind“, berichtet Fuchs optimistisch. In Vorbereitung für das online-Angebot sind neben dem Umtausch der alten Führerscheine auch der Antrag von Führerscheinneulingen inklusive des begleiteten Fahrens mit 17 (BF17).

Die Anzahl der noch offenen Umtauschfälle lässt sich schwer schätzen. Der Grund dafür ist, dass der Verwaltungsvorgang bei der Fahrerlaubnisbehörde gespeichert wird, die den Führerschein ausgestellt beziehungsweise zuletzt geändert hat. Der Vorgang wandert nach einem Umzug erst dann an einen neuen Wohnort, wenn dort der Umtausch beantragt wird. Deshalb sind in Offenbach mehr Führerscheinfälle gespeichert als deren Inhaberinnen und Inhaber tatsächlich in Offenbach leben. „Wir beobachten allerdings seit vielen Monaten einen stetigen Anstieg der Antragszahlen und gehen davon aus, dass es bei uns keinen größeren Rückstau gibt“, sagt Annette Wallisch, zuständige Sachgebietsleiterin im Bürgerbüro. So wurden 2020 lediglich 310, 2021 schon 1.182 und im ersten Halbjahr 2022 bereits 1.328 Führerscheine umgetauscht.

(Text: PM Bürgerbüro Offenbach)