Erste interne Konsequenzen: Ermittlungen gegen Beamte des Polizeipräsidiums Frankfurt

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(Symbolfoto: Alexas_Fotos auf Pixabay)

Wie bereits bekannt, wird in einem bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt anhängigen und beim Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) geführten Ermittlungsverfahren gegen fünf Angehörige des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main ermittelt. Unter den Beschuldigten befinden sich drei Führungskräfte der mittleren Führungsebene. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt und dem HLKA teilen wir hierzu weitere Informationen mit:

Die in den Strafverfahren beschuldigten Führungskräfte des Polizeipräsidiums Frankfurt sind der Hauptsachgebietsleiter der Organisationseinheit V4 (Bearbeitung von Amtsdelikten), ferner ein Kommissariatsleiter der Kriminaldirektion (K32, Fahndung) sowie der ihm nachgeordnete Ermittlungsgruppenleiter der zugehörigen Fahndungseinheit.

Zusätzlich zu den unmittelbar nach Bekanntwerden der Ermittlungen ausgesprochenen Verboten des Führens der Dienstgeschäfte leitete Polizeipräsident Müller die entsprechenden Disziplinarverfahren ein. Die disziplinarrechtlichen Ermittlungen werden vom HLKA geführt. Dazu hat sich Polizeipräsident Müller bereits in dieser Woche mit dem Präsidenten des HLKA, Herrn Röhrig, ins Benehmen gesetzt.

Ferner wurden erste organisatorische und personelle Veränderungen vorgenommen. Das Hauptsachgebiet V4 wurde bis auf Weiteres dem Leiter der Abteilung Verwaltung direkt unterstellt. Im betroffenen Fahndungskommissariat wurde die Leitungsfunktion mit einer qualifizierten Führungskraft neu besetzt und die Fahndungsgruppe mit einer im gleichen Kommissariat angegliederten Einheit vorübergehend organisatorisch zusammengeführt. Die Arbeits- und Einsatzfähigkeit der betroffenen Dienststellen ist durch die vorgenommenen Veränderungen jederzeit gewährleistet.

Polizeipräsident Müller verdeutlicht: “Es handelt sich um einen sehr ernsten Vorgang, der genau und mit Nachdruck analysiert wird. Dazu wird im Polizeipräsidium eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die auf Basis einer sorgfältigen Bewertung weitere Schritte initiieren wird. Diese schweren Vorwürfe betreffen den Kernbereich polizeilicher Führungsverantwortung. Vorgesetzte haben immer eine Vorbildfunktion, sie tragen die wesentliche Verantwortung für die Dienst- und Fachaufsicht. Sie müssen immer nach Recht und Gesetz handeln. Nach unseren bisherigen Erkenntnissen handelt es sich um eklatante Verstöße gegen diese Grundprinzipien. Um die Integrität der hessischen Polizei zu schützen, werden wir Fehlverhalten deshalb weiterhin klar benennen und konsequent damit umgehen.”

(Text: PM Polizei Frankfurt)