Neu-Isenburg: Auf dem sichersten Weg in die Schule

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(Symbolfoto: ambermb auf Pixabay)

Schulwegpläne für mehr Verkehrssicherheit auf www.neu-isenburg.de

Anfang September beginnt für die hessischen Schülerinnen und Schüler wieder der „Ernst des Lebens“. An der Schule führt kein Weg vorbei, die sichersten Wege haben jedoch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Straßenverkehrsbehörde gemeinsam mit der Polizei nach Abstimmung mit den jeweiligen Schulleitungen ausgearbeitet.

Die Schulwegpläne für fünf Neu-Isenburger Grundschulen können auf der städtischen Internetseite unter http://neu-isenburg.de/leben-und-wohnen/schulen/schulwegplaene/ eingesehen und ausgedruckt werden. „Alle Eltern der neuen Grundschülerinnen und Grundschüler sollten sich vor dem ersten Schultag die Zeit nehmen, um den Weg genau mit ihren Kindern zu besprechen und auch vorher gemeinsam abzugehen. Für die Stadt sind die Schulwegpläne eine wichtige präventive Maßnahme, um die Sicherheit von Schulkindern zu erhöhen. Gleichzeitig wollen wir so, den Hol- und Bringverkehr der Eltern, der immer wieder zu gefährlichen Situationen führt, minimieren“, erklären Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein und Erster Stadtrat Stefan Schmitt.

Basis der Schulwegpläne ist eine genaue Bestandsaufnahme der verkehrlichen Situation im Einzugsbereich der einzelnen Schulen. Falls nötig werden die Schulwegpläne an geänderte Verkehrssituationen angepasst.

Mit dem Rad oder dem Roller in die Schule?

Nicht immer laufen die Kinder zu Fuß in die Schule, Ältere fahren gerne auch mit dem Roller oder dem Fahrrad. Die Schulleitungen empfehlen jedoch, Kinder erst nach der Verkehrsprüfung in der vierten Klasse alleine mit dem Rad fahren zu lassen. Die Kinder sollten immer einen Fahrradhelm tragen, auch wenn sie Roller fahren!

In diesem Zusammenhang weist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt noch einmal darauf hin, dass Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr, den Gehweg zum Fahrradfahren benutzen müssen. Eine Aufsichtsperson ab 16 Jahre mit eigenem Fahrrad darf bei Kindern unter acht Jahren auf dem Gehweg mitfahren. Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen den Gehweg benutzen. Darüber hinaus ist das Fahrradfahren auf Bürgersteigen für ältere Kinder und Erwachsene nicht erlaubt.

(Text: PM Stadt Neu-Isenburg)