Kreis Bergstraße: Fördergelder für die Landwirtschaft

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(Symbolfoto: S. Hermann & F. Richter auf Pixabay)

715 Förderanträge beim Kreis eingegangen

Auch in diesem Jahr hatten landwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit, finanzielle Fördermittel beim Staat zu beantragen. Das ist notwendig, damit die Landwirtinnen und Landwirte ein adäquates Einkommen erzielen und um insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen weltweiten Entwicklungen die Stabilität der Agrarmärkte zu gewährleisten. Dass dieses Angebot großen Zuspruch findet, zeigt sich anhand des seit Jahren konstant sehr hohen Niveaus an eingereichten Anträgen. Zwischen Mitte März und Mai verzeichnete die zuständige Abteilung der Kreisverwaltung Bergstraße, „Ländlicher Raum und Denkmalschutz“, die seit dem 1. August den Namen „Ländlicher Raum“ trägt, den Eingang von 715 umfangreichen Anträgen.

„Ich bin hocherfreut, dass Landwirtinnen und Landwirte aus allen unseren 22 kreisangehörigen Städten und Gemeinde ihre Anträge eingereicht haben. Die Landwirtschaft leistet einen bedeutenden Beitrag für die Gesellschaft:  Sie versorgt unsere Bevölkerung mit frischen, regionalen Lebensmitteln von hervorragender Qualität. Eine große, farbenfrohe Palette an Obst und Gemüse wie auch Milch-, Ei- und Fleischprodukten laden ganzjährig zu einer bewussten und gesunden Ernährung ein. Das verdient Unterstützung und Wertschätzung“, so Landrat Christian Engelhardt.

Insgesamt stehen rund 6,2 Milliarden Euro EU-Mittel auf Grundlage der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) für die Landwirte und Landwirtinnen der EU-Länder zur Verfügung. Die Förderungssumme verteilt sich dabei auf die Bereiche Direktzahlungen und Agrarumweltprogramme, die anhand eines differenzierten Verteilungsschlüssels auf jedes Bundesland umgelegt wird. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt in vielfältigen Formen: So fallen unter dem Begriff der Direktzahlungen die Basis-, Greening-, Umverteilungs- und Junglandwirtprämien. Ebenfalls werden Zahlungen an Kleinerzeuger geleistet. Ausgleichszulagen (AGZ) werden für benachteiligte Gebiete sowie Fördergelder aus dem Hessischen Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM) bereitgestellt.

Komfortable Onlineantragstellung erspart den Weg ins Amt

Die Abteilung „Ländlicher Raum“ informierte die Landwirte in ihren jährlichen Informationsveranstaltungen und Schulungen über die Antragsstellung bezüglich der Fördergelder. Auf individuelle Nachfragen erfolgten darüber hinaus auch Beratungen per E-Mail und Telefon. Seit zwei Jahren findet die Antragsstellung nicht mehr in Papierform, sondern ausschließlich per Onlineverfahren statt. Die Digitalisierung ermöglicht eine komfortable Dateneingabe zu jeder Tageszeit und erspart dadurch den mitunter doch zeitintensiven Weg zum Amt zur persönlichen Abgabe der Anträge. Die zuständige Abteilung der Kreisverwaltung prüft nun die Fördergeldanträge. Voraussichtlich im Dezember werden die Fördergeldbescheide versendet. Dann kann auch mit ersten Auszahlungen gerechnet werden. Die Auszahlung der HALM-Gelder erfolgt dagegen voraussichtlich erst im Frühjahr 2023. Wichtig dabei ist, dass HALM-Verpflichtungen zum 31.12.2022 beendet werden und spätestens zum 04.10.2022 neu zu beantragen sind.

Weitere Informationen über die Abteilung „Ländlicher Raum“ gibt es auf der kreiseigenen Homepage www.kreis-bergstrasse.de. Informationen zu den einzelnen Förderungsmaßnahmen finden Interessierte für die  Direktzahlungen unter https://bit.ly/3en1qj2, für die AGZ unter https://umwelt.hessen.de/Landwirtschaft/Foerderungen/Ausgleichszulage-AGZ

und für HALM unter https://llh.hessen.de/unternehmen/agrarpolitik-und-foerderung/halm/was-erwartet-uns-im-halm-ab-2023/ .

Schon jetzt weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass ab 2023 eine neue GAP inklusive neuer Rechtsgrundlagen in Kraft treten wird: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/reform-der-gemeinsamen-agrarpolitik-1888786

(Text: PM Kreis Bergstraße)